Klage gegen WhatsApp immer wahrscheinlicher

Nach dem der Kurznachrichtendienst WhatsApp die Frist für die Unterlassungserklärung hat verstreichen lassen, wird eine Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband immer wahrscheinlicher. Die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zur Weitergabe von Daten an den Mutterkonzern Facebook sind nach Ansicht der Verbraucherschützer „zu großen Teilen“ unzulässig. Zunächst hatte WhatsApp um eine Fristverlängerung gebeten, um die Datenschutzbestimmungen noch einmal prüfen zu können. Jedoch hat die Facebook-Tochter diesen Termin ohne weitere Erklärungen ablaufen lassen.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/datenuebertragung-an-facebook-klage-gegen-whatsapp-wahrscheinlich/14692638.html

Abmahnung durch falsche Berliner Kanzlei Schmidt

Wieder einmal ist Vorsicht geboten bei einer Abmahnung durch eine „Berliner Anwaltskanzlei Schmidt“. Laut dem Schreiben wird den Betroffene (wieder einmal) eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 950 Euro könne der angebliche Vorfall erledigt werden. Fakt ist, diese Kanzlei besteht nach Angaben der Berliner Anwaltskammer gar nicht. Die aufgeführten Personen im Briefkopf seinen nicht bei der Kammer als Anwälte für Urheber- und Wettbewerbsrecht eingetragen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin bitte alle, die ein solches Schreiben erhalten haben, sich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.focus.de/finanzen/recht/rechtsanwaltskammer-warnt-massen-abmahnungen-in-deutschland-doch-zahlen-sie-bloss-nicht_id_5980412.html

Daten von 500 Millionen Yahoo-Nutzern gestohlen

Bereits im Jahr 2014 wurde dem Internetkonzern Yahoo Informationen über 500 Millionen Nutzerdaten gestohlen. Dies teilte das Unternehmen erst jetzt der Öffentlichkeit mit. Dabei handelte es sich um Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten sowie verschlüsselte Passwörter. Die Passwörter sollen laut dem US-Unternehmen aber nicht im Klartext entwendet worden sein. Kreditkarten-Informationen und Bankdaten sind den Hackern aber offensichtlich nicht in die Hände gefallen. Was aber wertvoll für die Angreifer sein kann, ist die Sicherheitsfrage, die verschlüsselt aber auch unverschlüsselt gestohlen wurden. So kann möglicherweise die Frage nach der Lieblingsfarbe oder dem Haustier zu einem neuen Passwort führen und somit der Zugang zu weiteren Nutzerdaten ermöglicht werden.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article158326252/500-Millionen-Yahoo-Passwoerter-gestohlen.html

Bewerbungsunterlagen im Hausmüll

Ein Bewohner einer Kölner Wohnanlage hat im Gemeinschaftskeller Bewerbungsunterlagen einer benachbarten Versicherung entdeckt. Die Unterlagen waren weder geschwärzt noch anders unkenntlich gemacht worden. Persönliche Adressdaten, Zeugnisse, Beurteilungen  sowie Bilder der Bewerber waren für zahlreiche Personen einsehbar. Da die Versicherung für die personenbezogenen Daten verantwortlich ist, droht dem Unternehmen ein empfindliches Bußgeld.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.express.de/koeln/hallo–datenschutz–pulheimer-findet-bewerbungsmappen-einer-versicherung-im-muell-24526294

Unternehmen verklagt BND aufgrund seiner Überwachungsmethoden

Laut Gesetz müssen Kommunikationsunternehmen dem Bundesnachrichtendienst Internet- und Gesprächsdaten überlassen. Dabei sind die Unternehmen dazu verpflichtet, sich in Stillschweigen zu hüllen. Dieses müssen sie ohne Nachfragen hinnehmen, ohne zu wissen, ob dies mit geltendem Recht vereinbar ist. Jetzt hat der Betreiber des DE-CIX, das den größte Internetknotenpunkte in Frankfurt verwaltet, gegen dieses Verfahren Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Laut Klageschrift verstößt der BND und die Bundesregierung gegen das Grundgesetz, wenn sie weiterhin mit der derzeitigen Praxis das Internet überwachen. Sollte der Betreiber des DE-CIX gewinnen, müsste möglicherweise alle Überwachungsmethoden neu verhandelt werden.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-09/ueberwachung-bnd-nsa-decix-klage

Störerhaftung: Europäischer Gerichtshof schafft Klarheit

Nach langem ringen in der Regierungskoalition hatten sich Vertreter beider Seiten im Juni auf die Abschaffung der Störerhaftung geeinigt und damit den Weg für offenes WLAN freigemacht. Kritiker befürchteten, dass Anbieter dennoch haftbar gemacht werden könnten, da dies nicht Teil des Gesetzestextes darstellt. Jetzt hat der Europäischer Gerichtshof Klarheit zur Störerhaftung geschaffen, indem Gewerbetreibende nicht für das offene WLAN haftbar gemacht werden können. Es kann jedoch vom WLAN-Anbieter verlangt werden, das dieser seinen Anschluss durch ein Passwort sichert.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.focus.de/digital/internet/eugh-bestaetigt-deutsche-regelung-gewerbetreibende-haften-nicht-fuer-offenes-wlan_id_5941943.html

Googles Sammelleidenschaft

Jeder weiß, dass Google eifrig Daten sammelt und bereits mehr Informationen über seine Nutzer angehäuft hat, als den Menschen überhaupt bewusst ist. Bis hierhin ist die Sammelleidenschaft nichts Neues! Doch Google wäre nicht Google, wenn der Suchmaschinen-Gigant nicht doch noch zu erschrecken weiß. Nur wenige Nutzer wissen, dass alles – wirklich alles – was per Sprachsuche gesagt wird, auch als Audiodatei auf den Google-Servern gespeichert wird. Dies geschieht nur, wenn der Aufnahmeknopf bewusst oder möglicherweise auch unbewusst vom Nutzer betätigt und der Text ins Mobiltelefon gesprochen wird. Kindergespräche beim Spielen gehören ebenso dazu wie auch vertrauliche Dinge unter zwei Menschen. Bei den Audiodateien wird selbstverständlich nicht zwischen öffentlichen oder privaten Momenten unterschieden, also wird einfach alles gespeichert.

Eine ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.stern.de/digital/online/google-now-ok-google-sprachsuche-audio-daten-7052522.html

Möglicher Missbrauch von Millionen E-Mail-Daten

Das sächsische Internet-Unternehmen Unister, unter anderem bekannt durch „ab in den Urlaub“ oder „flügel.de“ könnte nach Angaben von „Bild am Sonntag“ Millionen E-Mail-Adressen unerlaubt für Werbezwecke missbraucht haben. Der Datenschutzbeauftragte für Sachsen, Andreas Schurig, hat sich an das Unternehmen sowie den vorläufigen Insolvenzverwalter gewandt, um den Sachverhalt zu klären. Offensichtlich gibt es einen Anfangsverdacht des massenhaften Datenmissbrauchs.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragter-prueft-Adressen-Missbrauch-bei-Unister-3313834.html

Dropbox Passwörter gestohlen

Der Online-Speicherdienst Dropbox wurde, wahrscheinlich im Jahr 2012, Opfer einer Häckerattacke. Dabei sind über 68 Millionen (!) Passwörter gestohlen worden. Dies hat jetzt auch das Unternehmen bestätigt und fordert alle Nutzer per E-Mail auf, ihr Passwort umgehen zu ändern. Es gibt zwar bisher keine Hinweise auf illegale Zugriffe, doch sollten die Passwörter ebenso bei anderen Diensten verwendet worden sein, müssen Nutzer diese auch dort umgehend ändern.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dropbox-raeumt-datenleck-ein-einige-nutzer-muessen-passwoerter-aendern-a-1110394.html

Nutzung von Mitarbeiter-Bildern

Mit einem Urteil vom 19. Februar 2015 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, wann und in welchem Umfang ein Arbeitgeber Bilder seiner Mitarbeiter im Internet nutzen darf. Hierfür muss eine ausdrückliche und gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien getroffen werden. Widerrufen kann der Arbeitnehmer den Vertrag erst, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und die Nutzung einen erheblichen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Nicht betroffen von diesem Urteil ist beispielsweise ein Videofilm in dem Arbeitsvorgänge dargestellt werden und nur zur Erläuterung der Arbeitsabläufe Verwendung finden. Hier hat der Arbeitnehmer, der auf diesem Video zu sehen ist, keine Einspruchsmöglichkeit wenn er keinen plausiblen Grund gegen die weitere Verwendung des Videos vorlegen kann.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-urteil-8-azr-1011-13-arbeitnehmer-bild-einwilligung-kein-widerruf-nach-kuendigung/