Der Kläger Max Schrems, der vor dem europäischen Gerichshof gegen Facebooks Datenschutz klagt, hat in Irland einen Teilerfolg errungen. Der Generalanwalt des EuGH sieht das Safe-Harbour-Abkommen mit den USA in seinem Schlussantrag als ungültig an und unterstütz damit den Kläger Max Schrems. Es ist zwar nicht bindend für den Gerichtshof, dem Antrag zu folgen, doch der EuGH hielt sich in der Vergangenheit allgemeinhin an den Entscheidungen des Generalanwalts.
Seminar “Ausbildung zum geprüften Datenschutzbeauftragten“ mit DEKRA-Zertifizierung „Fachkraft für Datenschutz“
Die GINDAT veranstaltet im November 2015 ein Seminar „Ausbildung zum geprüften Datenschutzbeauftragten“ mit dem Ziel der DEKRA-Zertifizierung zur geprüften „Fachkraft für Datenschutz“.
Das Seminar findet in der Zeit vom Montag, 16.11.2015 bis Donnerstag, 19.11.2015 in Remscheid statt. Am vierten Seminartag erfolgt die 90-minütige Prüfung durch Prüfer der DEKRA Certification GmbH.
Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung von Rechtsgrundlagen zum Datenschutz. Daneben werden noch Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz (kurz TOM), Datenschutzorganisation sowie praktische Anwendungs- und Fallbeispiele im Datenschutz referiert.
Die Dozenten des Seminars, Rechtsanwälte und operativ tätige Datenschutzbeauftragte, verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Datenschutz.
Für weitere Informationen und ggf. Anmeldung zu diesem Seminar nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:
Keine EU Klage zur Vorratsdatenspeicherung
Laut EU-Kommission gibt es, entgegen anderen Berichterstattungen, keine Klage gegen das geplante Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Pläne der Regierung wurde demnach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nie angestrebt.
„Wir sind uns bewusst, dass die Vorratsdatenspeicherung oft Gegenstand einer sehr sensiblen, ideologischen Debatte ist und dass es eine Versuchung geben kann, die Europäische Kommission in diese Diskussionen zu ziehen“, heißt es in einer Stellungnahme der EU-Kommission.
Einen ausführlicheren Bericht finden Sie hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-plant-keine-Klage-wegen-deutscher-Vorratsdatenspeicherung-2818442.html
Bußgeld für unzureichende Auftragserteilung (§ 11 BDSG) – Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht
In seiner Pressemitteilung vom 20.08.2015 weist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht auf die Fallstricke im Zusammenhang mit Auftragsdatenverarbeitung hin.
Die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde hatte vor kurzem ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegen ein Unternehmen verhängt. In den schriftlichen Aufträgen mit den jeweiligen Dienstleistern, die im Auftrag Daten für dieses Unternehmen verarbeiten, fehlten konkrete Hinweise zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, die laut § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG zwingend erforderlich sind.
Ebenso wie die Beschreibung der Maßnahmen müssten dem Auftraggeber auch Kontrollrechte eingeräumt werden, die er gegenüber dem Dienstleister habe, so die Landesbehörde.
Die offizielle Pressemitteilung kann auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht eingesehen werden.
Wenden Sie sich daher im Zweifelsfalle bei Auslagerung von Datenverarbeitung an Dienstleister (wie z. B. bei Fernwartung) an Ihren Datenschutzbeauftragten und bitten Sie ihn um Hilfestellung zur Erstellung der notwendigen vertraglichen Regelungen.
Marit Hansen ist neue Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein
Marit Hansen ist die neue Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein. Damit löst Sie den langjährigen Datenschützer Dr. Thilo Weichert ab, der dieses Amt seit 2004 innehatte.
Die Diplom-Informatikerin Frau Hansen war seit 2008 stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.
Der Presse gegenüber äußerte sie, dass sie den Verbraucherschutz weiter stärken wolle. Sie appellierte an die Wirtschaft, bereits frühzeitig bei der Entwicklung neuer Produkte Datenschutz und IT-Sicherheit mit zu berücksichtigen.
Weitere Sicherheitslücke beim Android Mediaserver
Wieder einmal steht bei Android-Geräten der Mediaserver als Schwachstelle im Mittelpunkt. Nach den Stagefright-Schwachstellen wurden weitere Sicherheitslücken entdeckt. Im Falle einer Attacke könnten Angreifer eigene Codes mit den Rechten des Mediaservers ausführen. Hierbei könnten Angreifer die Kontrolle über die Kamera und das Mikrofon übernehmen. Soweit bekannt ist, ist es bisher noch nicht zu derartigen Übergriffen gekommen, doch es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis wieder Millionen Smartphones betroffen sein könnten.
Einen ausführlicheren Bericht finden Sie hier: http://www.heise.de
Windows 10 verstummen lassen
Nutzer die auf das neue Betreibssystem Windows 10 umgestiegen sind, sollten bedenken, dass das Programm jede Menge Daten nach Hause sendet. Sicherlich sinnvoll um das Betriebssystem in Zukunft zu verbessern und Nutzerfreundlicher zu gestalten. Wer aber nicht alle persönlichen Daten preisgeben möchte, kann dies bereits bei der Installation mit ein Paar Handgriffen verhindern. Wie Sie Windows 10 sicher einstellen können finden Sie hier:
http://www.it-business.de
Schwerwiegende Sicherheitslücke im Betriebssystem Android
Sicherheitsexperten haben bei Googles Smartphone-Betriebssystem Android eine fatale Sicherheitslücke entdeckt. Demnach kann die Lücke von Hackern ausgenutzt werden, um per MMS auf ein Smartphone zuzugreifen. Tückisch an dieser Sicherheitslücke ist besonders, dass der Nutzer ohne eigenes Verschulden geschädigt werden kann. Unter Umständen bemerkt dieser noch nicht einmal den Angriff. Nach Angaben der Sicherheitsexperten sind ca. 95 Prozent aller Android-Nutzer betroffen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: http://www.spiegel.de
Google mit eigenen Cookie-Richtlinien
Bisher hat das Parlament es in sechs Jahren nicht geschafft, die europäische Cookie-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hierbei muss der Nutzer zuvor für das Speichern von Cookies sein Einverständnis per Maus-Klick erteilen. Google möchte nun Unternehmen, die das Werbeprogramm Adsense verwenden, dazu veranlassen, künftig ihre Nutzer mittels Banner „verständlich und umfassend“ darüber informieren, dass sie der Speicherung von Werbe-Cookies auf ihren Geräten zustimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.2b-advice.com
Chrome schließt Sicherheitslücken
Google hat eine neue Version des Internetbrowsers Chrome veröffentlicht. Mit der Version 44 wurden insgesamt 43 Sicherheitslücken geschlossen, von denen mehrere als hoch eingestuft wurden. Allen Nutzern wird empfohlen, die neueste Version zu installieren.
Mehr zum Thema finden Sie hier: https://www.buerger-cert.de