Bundestrojaner und Sicherheitssoftware

Der Chaos Computer Club hat bekannt gegeben, am Samstag, 7. Oktober 2011 den Bundestrojaner gehackt zu haben.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie Anbieter von Sicherheitssoftware ihre Sicherheitssoftware gestalten, um ein mögliches Eindringen des Bundestrojaners zu verhindern.

Der Softwareanbieter F-Secure teilte in seiner Pressemitteilung vom 11. Oktober 2011 mit, dass für F-Secure-Kunden keine Gefahr der Spionage durch den Bundestrojaner bestanden habe.
In der Pressemitteilung heißt es: „F-Secure wird zu keiner Zeit Lücken in der Sicherheitssoftware zulassen – ganz gleich, woher die Schadprogramme auch kommen mögen“.

Es bleibt abzuwarten, wie sich amerikanische Sicherheitssoftware-Hersteller in dieser Hinsicht äußern und ob sie eine ähnlich lautende Selbstverpflichtungserklärung ablegen.

82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 28./29. September 2011

Auf der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 28./29. September 2011 in München wurden u. a. zu folgenden Schwerpunktthemen Entschließungen getroffen:
a) Datenschutz bei sozialen Netzwerken:
Laut Konferenz müssen sich Anbieter von solchen Plattformen auch dann an europäische Datenschutzstandards halten, wenn sie ihren Sitz außerhalb von Europa haben.
b) Datenschutz als Bildungsaufgabe
Die Konferenz wies darauf hin, dass Datenschutz als Bildungsaufgabe verstanden und praktiziert werden müsse. Die digitale Aufklärung sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Datenschutzkultur des 21. Jahrhunderts. Hierzu gehöre neben der Wissensvermittlung auch die Entwicklung eines wertebezogenen Datenschutzbewusstseins.
c) Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud-Computing
Die Konferenz fordert Cloud-Anbieter auf, ihre Dienstleistungen datenschutzkonform zu gestalten. Auf der anderen Seite müssen die Cloud-Anwender aber auch ihre Pflichten als verantwortliche Stelle wahrnehmen.

Zu den genannten Themen stellt der Hessische Datenschutzbeauftragte auf seiner Website die Entschließungen im Detail zusammen.
Die „Orientierungshilfe – Cloud Computing“ der Arbeitskreise Technik und Medien kann dort ebenfalls heruntergeladen werden.

E-Postbrief nicht „so sicher und unverbindlich wie der Brief“ laut Urteil LG Bonn

Nach einem Urteil des Landgerichtes Bonn vom 30.06.2011 (Az. 14 O 17/11) darf die Deutsche Post ihr Produkt E-Postbrief nicht mehr mit den folgenden Slogans bewerben:

„So sicher und unverbindlich wie der Brief“

„Der E-Postbrief überträgt die Vorteile des klassischen Briefs in das Internet und bietet damit auch in der elektronischen Welt eine verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation.“

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen diese ihrer Meinung nach irreführende Werbung geklagt und nun im oben genannten Urteil Recht bekommen.

Nach der Auffassung des Landgerichtes ist die von der Deutschen Post getroffene Aussage, dass der E-Postbrief „so sicher wie der Brief“ sei, zunächst einmal unwahr.

Außerdem, so die Bonner Richter, erwecken die Werbeslogans die Auffassung, dass auch rechtlich relevante Erklärungen, wie z. B. die Kündigung eines Mietvertrages, mit dem E-Postbrief verbindlich versendet werden können.

 

In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 15.08.2011 heißt es: „In einigen Fällen ist für eine rechtsverbindliche Erklärung die Schriftform zwingend vorgeschrieben, etwa bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrages. Der Brief muss dabei eigenhändig unterschrieben sein.

Fehlt die Unterschrift, gilt die Erklärung als nicht abgegeben. Das Schriftformerfordernis kann bei der elektronischen Kommunikation nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht beim E-Postbrief jedoch nicht. Verbraucher können durch eine falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden.“

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Social Media Plattformen

Facebook und andere Social Media Plattformen erfordern zurzeit Handlungsbedarf hinsichtlich des Datenschutzes aber auch des Schutzes von Know how der Unternehmen.
Das Anbinden von Funktionalitäten rund um Facebook in Webseiten und die Anmeldung in diesem Netzwerk setzt voraus, dass man sich vor Anmeldung oder z. B. Platzierung des „Gefällt mir“-Buttons umfassend über mögliche Risiken informiert.

Mitglieder von Facebook sollten sich über ihre Sicherheitseinstellungen in Klaren sein und voreingestellte Standardeinstellungen kritisch überprüfen.
Beispielsweise ermöglicht die neue Funktion von Facebook der Gesichtserkennung, dass „Facebook-Freunde“ aus dem sozialen Netzwerk auf hochgeladenen Fotos wiedererkannt und mit ihrem Namen versehen werden können.

Das Bundesland Hessen hat einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes TMG im Bundesrat eingebracht, der in der Sitzung von 17. Juni 2011 vorgestellt wurde. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt und ihn an den Bundestag weitergereicht.
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des TMG sieht vor, dass Nutzer von Social Media Plattformen zunächst der höchst möglichen Sicherheitsstufe zugeordnet werden müssen. Außerdem soll der Zugriff von Suchmaschinen auf Informationen von Nutzerprofilen erschwert werden.

Unerlaubte Fax-Werbung

Unternehmen erhalten häufig unseriöse Fax-Zusendungen mit Werbeangeboten.

Kürzlich wurde im Namen einer Firma ein Fax verbreitet, bei dem der Fax-Empfänger zur Vermeidung von Abmahnungen aufgefordert wird, seinen Webauftritt zu überprüfen. Mit dem Hinweis wurde gleichzeitig ein Angebot zur Überprüfung des Webauftritts zum Preis von EUR 49,00 zzgl. MwSt. ausgesprochen.  

Dieses Angebot kann als unerlaubte Fax-Werbung angesehen und als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter Strafe gestellt werden.

Betrügerische E-Mails im Namen des Bundesfinanzministeriums

Zurzeit werden von Betrügern E-Mails im Namen des Bundesfinanzministeriums mit anhängendem „Erstattung Formular“ versendet. Die Adressaten dieser E-Mails werden u. a. um Angabe von Bankdaten, der Kreditkartennummer sowie um sonstige personenbezogene Daten gebeten. Ihnen wird eine scheinbare Erstattung von zu viel bezahlter Einkommensteuer in Aussicht gestellt.
Das Bundesfinanzministerium warnt davor, auf solche Mails zu antworten und zu reagieren, da das Ministerium keine solchen Abfragen per E-Mail verschicken würde.