Merkblatt zur Videoüberwachung

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg hat das Merkblatt „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ aktualisiert. Der Inhalt ist in die Kapitel Risiken, Zulässigkeit, Maßnahmen vor der Einrichtung, Durchführung sowie besondere Fallkonstellationen eingeteilt. Zusätzlich befindet sich im Anhang eine Checkliste für Betreiber einer Videoüberwachung.

BSI veröffentlicht Entscheidungshilfe für Manager

Das BSI hat die neue Broschüre „Überblick IT-Grundschutz“ vorgestellt, die hier heruntergeladen werden kann.

Die Broschüre richtet sich an Entscheider, die mit dem Thema Informationssicherheit in ihrem Unternehmen konfrontiert sind und zeigt auf, warum Informationssicherheit notwendig ist, wie sie organisiert werden kann und wie mit Hilfe des BSI IT-Grundschutzes eine Unterstützung bei Umsetzung der Informationssicherheit erfolgen kann.

Webseiten-Anbieter sind für Social-Plugins verantwortlich

Am 8.12.2011 hat der Düsseldorfer Kreis einen Beschluss zum Datenschutz in sozialen Netzwerken gefasst.

Daraus geht u.a. hervor, dass der Anbieter bei der Verwendung von Social Plugins auf seiner Webseite  selbst für die Daten seiner Seitenbesucher verantwortlich ist. Dies bedeutet für den Anbieter, dass er von den Besuchern seiner Webseite die Zustimmung für die Verarbeitung ihrer Daten bei den sozialen Netzwerken einholt. Eine Einbindung von sozialen Netzwerken auf der eigenen Webseite ist damit „ohne weiteres“ nur noch „eingeschränkt“ möglich.

Der Düsseldorfer Kreis ist der Zusammenschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich.

Verbraucherschützer für einfacheren Datenschutz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Online-Petition für eine gesetzliche Regelung gestartet, damit alle Geräte und Dienste bei ihrer Auslieferung so voreingestellt sind, das der Datenschutz maximal gewährleistet wird. Eine Umsetzung dieser Forderung würde vor allem den unerfahrenen Anwendern  entgegenkommen, denen meist nicht bewusst ist, welche (persönlichen) Daten die sozialen Netzwerke sonst über sie sammeln.

Widerspruchsfrist gegen Microsoft Streetside gestartet

Noch bis Ende September besteht für Hauseigentümer und Mieter die Möglichkeit, vorab Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Außenansicht ihrer Hausfront in Microsofts
Panoramadienst „Streetside“ einzulegen.

Nach Ablauf dieser Frist sind Widersprüche erst wieder möglich, wenn der Panoramadienst offiziell gestartet und online ist.

Unter http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx stellt Microsoft neben einer FAQ (Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen) auch das notwendige Formular für den Vorabwiderspruch zur Verfügung.