Kein Anspruch des Betriebsrates auf Einrichtung eines unabhängigen Internet- und Telefonanschlusses

Mit Beschluss vom 20.04.2016-7 ABR 50/14 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass dem Betriebsrat kein eigener, vom Proxy-Server des Arbeitgebers unabhängiger Internetanschluss zusteht. Ebenso besteht kein Anspruch auf einen eigenen von der betrieblichen Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss.

Hintergrund ist die Tatsache, dass über den Proxy-Server z.B. Nutzer- und IP-Adressen sowie Zugriffe auf bestimmte Internetseiten protokolliert werden können. Auch können darüber bestimmte Internetseiten, insbesondere solche mit problematischen Inhalten, durch Filtermaßnahmen gesperrt werden. Über eine zentrale Telefonanlage können z.B. die Zielwahlnummern gespeichert werden. Der Betriebsrat, der den Arbeitgeber verpflichten wollte ihm unabhängige Anschlüsse zur Verfügung zu stellen, befürchtete eine Kontrolle seiner aufgezeichneten Kommunikationsdaten und damit einen Eingriff in seine Unabhängigkeit.

Die Anträge des Betriebsrates wurden jedoch abgewiesen.

Zwar hat der Betriebsrat grundsätzlich Anspruch auf einen Telefon und Internetanschluss. Der Arbeitgeber kann ihm diesen jedoch auch über das im Unternehmen genutzte Netzwerk und bezüglich des Telefonanschlusses über die allgemeine Telefonanlage durch Einrichtung eines Nebenstellenanschlusses zur Verfügung stellen.

Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Betriebsrat konkrete Anhaltspunkte dafür vorbringt, dass seine Korrespondenz kontrolliert (also ausgewertet) wird, was aber in dem vorliegenden Fall nicht vorgetragen wurde. Allein die Tatsache, dass die Möglichkeit einer Kontrolle aufgrund der aufgezeichneten Daten besteht, reichte für das Ansinnen des Betriebsrates allerdings nicht aus. Generell kann der Betriebsrat vom Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ausgehen und davon, dass der Arbeitgeber keine Überwachung seiner Aktivitäten vornimmt.

Von daher gesteht das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber ein überwiegendes Interesse in Bezug auf die IT-Sicherheit zu, dass der Betriebsrat ebenfalls an das Firmennetzwerk entsprechend angeschlossen ist. Sollte der Betriebsrat z.B. mit der Sperrung einzelner Websites nicht einverstanden sein, kann er dessen Freischaltung beantragen, wobei er dann natürlich ein entsprechendes Interesse für die Betriebsratsarbeit geltend machen müsste.

Wohl kann der Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangen, dass ihm ein sogen. Gruppenaccount zur Verfügung gestellt wird, mit dem sich der Betriebsrat einheitlich über ein Kennwort Zugang zu Internet und E-Mail verschafft (BAG, Beschluss v. 18.07.2012- 7 ABR 2/11). Damit ist es nicht möglich die Internetnutzung durch ein einzelnes Betriebsratsmitglied individuell nachzuvollziehen.

Für die technischen und organisatorischen Maßnahmen innerhalb des Betriebsratsbüros, hat der Betriebsrat grundsätzlich eigenverantwortlich zu sorgen und ggf. auch intern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit die notwendige Eingabekontrolle gewährleistet wird(z.B. durch die Bezeichnung BR1, BR 2, BR 3 etc.).

In der aktuellen Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden aus Januar 2016 heisst es ebenfalls zu dem Thema, dass grundsätzlich keine Kontrollbefugnis bei Geheimnisträgern, wie Betriebsräte besteht. Bezüglich des Mailverkehrs wird empfohlen nicht personalisierte funktionsbezogene Postfächer (z.B. Betriebsrat@Unternehmen.de) einzurichten und diese sowohl bezüglich der eingehenden, als auch der ausgehenden Mails von Kontrollen bzw. Auswertungen auszunehmen.

Windows 10 könnte gegen Arbeitnehmerrechte verstoßen

Die umfangreiche Sammlung von Nutzerdaten durch Windows 10 könnte die Datenschutzrechte von Arbeitnehmern verletzen. Laut einem Bericht der Zeitschrift iX untersucht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zur Zeit, ob ein datenschutzkonformer Einsatz dieses Betriebssystems überhaupt möglich ist.
Windows 10 übermittle an Microsoft etwa Details zur Softwareinstallation, den Browserverlauf von Edge, Suchanfragen an Bing und Klickpfade von Office. Das laufe auf eine Überwachung der Arbeitnehmer hinaus, schreibt iX.
Nur bei der Enterprise-Version von Windows 10 lasse sich die Übermittlung von Telemetriedaten und Bing-Suchbegriffen vollständig abschalten, heißt es in dem Bericht. Viele Unternehmen setzten aber die Pro- oder gar die Home-Version ein.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.computerbase.de/2016-10/windows-10-datenschutz-probleme-firmen/

Grenzüberschreitende Datenübermittlungen wird geprüft

Zehn deutsche Datenschutzbehörden überprüfen die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die auf Servern in Nicht-EU-Länder gespeichert werden. Hierbei steht zum Beispiele das Cloud Computing sowie beliebte Office-Anwendungen, die nur noch über den Internetbrowser laufen, unter Beobachtung. Häufig verwenden externe Dienstleister Server, die oft außerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Viele dieser Dienste stammen von US-Unternehmen und setzen deshalb meist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und/oder in andere Nicht-EU-Staaten voraus. Die Prüfung soll dabei auch der Sensibilisierung von Unternehmen für die Verarbeitungsprozesse dienen, bei denen personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder übermittelt werden.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2016110301

Hackerattacke auf Netzwerkdienstleister

Unbekannte Angreifer blockierten den US-Netzwerkdienstleister Dyn durch Netzwerkanfragen von über einem Terabit pro Sekunde an die Internetadresse des Unternehmens. Mit diesem Angriff haben die Hacker einen wichtigen Knotenpunkt der Internetbranche stundenweise lahmgelegt. Der Dienstleister verwaltet immerhin Internetadressen der Online-Riesen wie Amazon oder Netflix. Zwar ist bei dem Unternehmen kein Schaden entstanden, jedoch zeigte sich, dass kleinere Dienstleister durch solche Angriffe komplett lahmgelegt werden könnten.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/9321354/-das-war-der-testlauf-einer-maechtigen-cyberwaffe-.html

Verhängen einer Geldbuße durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) wegen Interessenskollision des Datenschutzbeauftragten

Unternehmen sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind. Zum Datenschutzbeauftragten dürfen nur solche Personen ernannt werden, die keiner Interessenskollision im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter unterworfen sind.

So ergeben sich beispielsweise regelmäßig Interessenskonflikte, wenn ein IT-Administrator zum Datenschutzbeauftragten bestellt ist, da dieser sich quasi „selbst“ in Ausübung seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter kontrollieren müsste.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat jetzt ein Bußgeld gegen ein Unternehmen festgesetzt, bei dem der bestellte Datenschutzbeauftragte diesem Interessenskonflikt ausgesetzt war.

Das Amt hatte das Unternehmen auf den Umstand der Interessenskollision hingewiesen mit der Maßgabe, die Position des Datenschutzbeauftragten neu vergeben. Das Unternehmen war dieser Forderung jedoch nicht nachgekommen. Daraufhin verhängte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun ein Bußgeld in nicht bekannter Höhe.

 

Die Pressemitteilung vom 20.10.2016 kann auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht nachgelesen werden.

 

Im Leitfaden „Der betriebliche Datenschutzbeauftragte“, den das Bayerische Landesamt auf seiner Webseite www.lda.bayern.de bereitstellt, werden hilfreiche Hinweise gegeben, wer zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden kann und wer nicht.

Klage gegen WhatsApp immer wahrscheinlicher

Nach dem der Kurznachrichtendienst WhatsApp die Frist für die Unterlassungserklärung hat verstreichen lassen, wird eine Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband immer wahrscheinlicher. Die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zur Weitergabe von Daten an den Mutterkonzern Facebook sind nach Ansicht der Verbraucherschützer „zu großen Teilen“ unzulässig. Zunächst hatte WhatsApp um eine Fristverlängerung gebeten, um die Datenschutzbestimmungen noch einmal prüfen zu können. Jedoch hat die Facebook-Tochter diesen Termin ohne weitere Erklärungen ablaufen lassen.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/datenuebertragung-an-facebook-klage-gegen-whatsapp-wahrscheinlich/14692638.html

Abmahnung durch falsche Berliner Kanzlei Schmidt

Wieder einmal ist Vorsicht geboten bei einer Abmahnung durch eine „Berliner Anwaltskanzlei Schmidt“. Laut dem Schreiben wird den Betroffene (wieder einmal) eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 950 Euro könne der angebliche Vorfall erledigt werden. Fakt ist, diese Kanzlei besteht nach Angaben der Berliner Anwaltskammer gar nicht. Die aufgeführten Personen im Briefkopf seinen nicht bei der Kammer als Anwälte für Urheber- und Wettbewerbsrecht eingetragen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin bitte alle, die ein solches Schreiben erhalten haben, sich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.focus.de/finanzen/recht/rechtsanwaltskammer-warnt-massen-abmahnungen-in-deutschland-doch-zahlen-sie-bloss-nicht_id_5980412.html

Daten von 500 Millionen Yahoo-Nutzern gestohlen

Bereits im Jahr 2014 wurde dem Internetkonzern Yahoo Informationen über 500 Millionen Nutzerdaten gestohlen. Dies teilte das Unternehmen erst jetzt der Öffentlichkeit mit. Dabei handelte es sich um Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten sowie verschlüsselte Passwörter. Die Passwörter sollen laut dem US-Unternehmen aber nicht im Klartext entwendet worden sein. Kreditkarten-Informationen und Bankdaten sind den Hackern aber offensichtlich nicht in die Hände gefallen. Was aber wertvoll für die Angreifer sein kann, ist die Sicherheitsfrage, die verschlüsselt aber auch unverschlüsselt gestohlen wurden. So kann möglicherweise die Frage nach der Lieblingsfarbe oder dem Haustier zu einem neuen Passwort führen und somit der Zugang zu weiteren Nutzerdaten ermöglicht werden.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article158326252/500-Millionen-Yahoo-Passwoerter-gestohlen.html

Bewerbungsunterlagen im Hausmüll

Ein Bewohner einer Kölner Wohnanlage hat im Gemeinschaftskeller Bewerbungsunterlagen einer benachbarten Versicherung entdeckt. Die Unterlagen waren weder geschwärzt noch anders unkenntlich gemacht worden. Persönliche Adressdaten, Zeugnisse, Beurteilungen  sowie Bilder der Bewerber waren für zahlreiche Personen einsehbar. Da die Versicherung für die personenbezogenen Daten verantwortlich ist, droht dem Unternehmen ein empfindliches Bußgeld.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.express.de/koeln/hallo–datenschutz–pulheimer-findet-bewerbungsmappen-einer-versicherung-im-muell-24526294

Unternehmen verklagt BND aufgrund seiner Überwachungsmethoden

Laut Gesetz müssen Kommunikationsunternehmen dem Bundesnachrichtendienst Internet- und Gesprächsdaten überlassen. Dabei sind die Unternehmen dazu verpflichtet, sich in Stillschweigen zu hüllen. Dieses müssen sie ohne Nachfragen hinnehmen, ohne zu wissen, ob dies mit geltendem Recht vereinbar ist. Jetzt hat der Betreiber des DE-CIX, das den größte Internetknotenpunkte in Frankfurt verwaltet, gegen dieses Verfahren Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Laut Klageschrift verstößt der BND und die Bundesregierung gegen das Grundgesetz, wenn sie weiterhin mit der derzeitigen Praxis das Internet überwachen. Sollte der Betreiber des DE-CIX gewinnen, müsste möglicherweise alle Überwachungsmethoden neu verhandelt werden.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-09/ueberwachung-bnd-nsa-decix-klage