Schwerwiegenden Fehler bei ec-Geräten der Marke TeleCash

In ganz Deutschland gab es schwerwiegenden Fehler bei ec-Geräten der Marke TeleCash die mit vielen Banken und Sparkassen zusammen arbeiten. Bei Zahlungen per ec-Karte und mit PIN-Nummer kam es zu einer Vielzahl von Buchungsfehlern bei denen Beträge doppelt abgebucht wurden. Hierbei wurden Zahlungsdaten zwischen TeleCash und einer Bankengruppe zwei Mal verarbeitet. Die Fehlbeträge sollen durch Gutschrift für die betroffenen Kunden ausgeglichen werden.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/wirtschaft/Deutschland-Banken-Technologie-Panne-bei-Banken-Dienstleister-TeleCash-sorgt-fuer-Doppelabbuchungen;art154664,3199533

Die Polizei warnt: Schadsoftware gibt sich als Bewerbung aus

Zur Zeit ist eine Bewerbungs- oder Auftragsangebots-E-Mail im Umlauf, die die  Schadsoftware „Chimera“ enthält. Besonders betroffen sind hierbei mittelständische Unternehmen. Denn von unterschiedlichen Mailadressen werden vermeintliche Bewerbungen versandt, teilweise auch Auftragsangebote. In diesen Mails wird immer auf eine Dropbox-Adresse verwiesen, wo sich die Unterlagen befinden sollen. Tatsächlich wird beim Klick auf den Link die Schadsoftware heruntergeladen. Der Schädling beginnt sofort lokale Daten als auch Daten aus Netzlaufwerken zu verschlüsseln. Ausserdem wird eine Erpressernachricht abgelegt, die bei der nächsten Anmeldung anzeigt, dass Lösegeld an eine Bitcoin-Adresse zu zahlen ist. Bei Nicht-Zahlung drohen die Erpresser mit der Veröffentlichung von Firmendaten.

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über diese Masche!

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/trojaner-in-bewerbungen-polizei-warnt-unternehmen-vor-schadsoftware/-/id=1622/did=16471436/nid=1622/18aeot0/index.html

„Like-Button“ verletzt Datenschutzvorschriften

Eine Datenweitergabe über den Facebook-Like-Button ist nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf nicht erlaubt. Verbraucherschützer klagten gegen ein Unternehmen, dass über ein Plugin das Surfverhalten seiner Kunden an Facebook weiterleitete. Unternehmen müssen ihre Kunden über die Datenweitergabe informieren, da die Integration des Buttons ohne entsprechende Hinweise bereits Datenschutzvorschriften verletzt.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebooks-Like-Buttons-Gericht-fordert-Aufklaerung-ueber-Datenweitergabe-3131261.html

Hohe Geldstrafe für Verizon

Weil der Mobilfunkanbieter Verizon seine Kunden mit einem Supercookie überwacht, muss der Konzern eine Millionenstrafe zahlen. Mit dem Cookie wurde personalisierte Werbung für Kunden erstellt und ausgeliefert. Trotz der hohen Geldbuße darf das Unternehmen mit Einschränkungen erst einmal weitermachen bis es verbindliche Regeln für das Nutzertracking gibt.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Supercookies-Verizon-zahlt-Millionenstrafe-3130186.html

Schützen und kontrollieren Sie Ihre persönlichen Daten

Um kriminelle Aktivitäten durchführen zu können, benötigen Täter reale Daten. Dafür werden persönliche Identitätsdaten durch Cyberangriffe entwendet. Die gestohlenen Informationen wie z. B. Kreditkartennummern, E-Mail-Adressen, Kontoverbindungen usw. gelangen anschließend in Internet Datenbanken. Hier werden die Daten von Kriminellen verwendet, um mit den gestohlenen Angaben weitere illegale Handlungen durchführen zu können.

Mit dem HPI Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts haben Sie die Möglichkeit anhand Ihrer E-Mail-Adresse zu prüfen, ob Ihre persönlichen Identitätsdaten im Internet veröffentlicht wurden.

Lassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse prüfen:
https://sec.hpi.uni-potsdam.de/leak-checker/search?

Bei Durchsuchung in Darknet-Foren: Fünf Festnahmen in Deutschland

Bei einer Durchsuchung von Betreibern und Nutzern der illegalen Plattform „Darknet“ konnten fünf verdächtige Personen in Deutschland festgenommen werden. Bei der internationalen Razzia wurden Waffen, Drogen, gefälschte Pässe und weitere verbotene Waren sichergestellt. Im Darknet können sich die Nutzer anonym bewegen, da sie ausschließlich über Anonymisierungsdienste Zugang haben und nur untereinander verbunden sind. Ein zentraler Server, der zuverlässig überwacht werden kann, ist im Darknet nicht vorhanden.
Weiter Informationen finden Sie hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/darknet-razzia-festnahmen-in-deutschland-a-1079826.html

100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Facebook erlassen

Das Landgericht Berlin verhängte wegen nicht zulässiger Geschäftsbedingungen eine Ordnungsstrafe gegen Facebook in Höhe von 100.000 Euro. Verbraucherschützer hatten Facebook vorgeworfen gegen europäische Verbraucherrechte zu verstoßen und die gerichtliche Auflage zur Änderung der AGBs ignoriert zu haben.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://app.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/datenschutz-in-den-sozialen-medien-facebook-muss-100-000-euro-ordnungsgeld-zahlen/13033780.html?mwl=ok_social%3Dtwitter%26xing_share%3Dnews

Verbraucherzentrale klagt gegen Microsoft

Auf Grund einer unzureichenden Datenschutzklausel in Windows 10 hat die Verbraucherzentale NRW eine Klage gegen Microsoft beim Landgericht München eingereicht. Der Softwarekonzern will eine Klausel, die aus Sicht der Verbraucherschützer „brisant“ ist, optisch nicht so hervorheben, dass die Nutzer leichter kennen, welchen Bedingungen sie da überhaupt zustimmen.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://app.wiwo.de/unternehmen/it/windows-10-vor-gericht-verbraucherzentrale-nrw-verklagt-microsoft/13032594.html?mwl=ok_xing_share%3Dnews

Freigabe für Bundestrojaner erteilt

Das Bundesinnenministerium erteilt die Freigabe des umstrittenen Bundestrojaner. Die Software zur Überwachung der Telekommunikation soll, wenn auch eingeschränkt, Computer und Smartphone kontrollieren können. Die Spähsoftware darf nur eingesetzt werden, wenn eine konkreten Gefahr besteht. Dies wären zum Beispiel Straftatbestände einer Entführung, ein Mord oder ein geplanter Terroranschlag.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-02/staatstrojaner-bundestrojaner-bka-quellen-tkue

Fotos von Grabsteinen mit den Namen Verstorbener im Internet

Die Tochter eines vor einigen Jahren verstorbenen Ehepaares hatte sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos vom Grabstein ihrer Eltern wehren wollen. Auf dem Grabstein sind die Vor- und Zunamen beider Eltern eingraviert, und ein Verein für Ahnenforschung hatte ein Foto hiervon im Internet veröffentlicht.
Nach Auffassung des Amtsgerichtes Mettmann (Urteil vom 16.06.2015, Az. 25 C 384/15) ist die Klage der Tochter unbegründet.
Das Gericht war der Meinung, dass durch die Veröffentlichung der Fotografie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen nicht berührt würde. Ebenso habe auch keine Verletzung des Andenkens der Verstorbenen stattgefunden.
Das Gericht führte mit Bezug auf verschiedene Rechtsvorschriften weitere Gründe an, warum die Tochter die Beseitigung der Abbildung des Grabsteins mit den Namen der verstorbenen Eltern aus dem Internet nicht verlangen kann.