Sensible Kundendaten wurden dem Hamburger Startup Unternehmen Kreditech gestohlen. Dabei konnten die Diebe an Kopien von Personalausweisen, Kontoauszügen sowie Telefonnummer gelangen. Diese Daten überließen potenzielle Kunden dem Unternehmen, die zur Prüfung ihrer Kreditwürdigkeit benötigt wurden. Damit wollen die Täter eigentlich das Unternehmen erpressen – doch die Verantwortlichen reagierten auf die Drohungen nicht – und so stellten die Diebe einige Daten ins Netz.
Kein sicherer Hafen
Im zur Zeit vor dem EuGH erhandelte Verfahren um den Datenschutz bei Facebook stufte der Vertreter der EU-Kommission das „Safe Harbour Abkommen“ als nicht sicher ein. Das Abkommen sollte eigentlich europäische Nutzer und deren Daten vor unerlaubten Zugriffen schützen. Da dies von Facebook nicht garantiert wird, sollte jeder der nicht ausspioniert werden will, Facebook verlassen, so der Vertreter der EU-Kommission.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier: http://www.heise.de
Sensible Daten für 20 Euro
Eine der größten deutschen Auskunfteien für Finanzdaten, die Bertelsmann-Tochter Infoscore Consumer Data, hat sensible Daten leichtfertig herausgegeben. Nach Angaben des Radiosenders NDR Info benötigt man bei Infoscore nur einen Namen, eine Adresse sowie das Geburtsdatum und 20 Euro für die Gebühr, um an sensible Verbraucherdaten zu gelangen. Betroffen sind davon ca. 8 Millionen Verbraucher. Nach Aussagen der Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg stelle dieser Vorfall ein gravierender Datenschutzverstoß sowie eine Ordnungswidrigkeit dar. Infoscore hat die betroffene Webseite nun vorübergehend deaktiviert.
Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.sueddeutsche.de/
Tätigkeitsbericht 2014 des Berliner Beauftragten für Datenschutz
Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz Dr. Alexander Dix hat seinen Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht.
Hierin nimmt er u.a. Stellung zu verschiedenen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Apps (Chat- oder Mail-Apps) oder dem Einsatz von Cloud-Dienstleistungen.
Exemplarisch hob er hervor, dass bestimmte Apps nicht für die Verwendung in sensiblen Bereichen wie im Gesundheitswesen geeignet seien.
Zu Ordnungswidrigkeiten im Datenschutz nennt er einige Beispiele, bei denen Bußgelder festgesetzt wurden. Insgesamt betrug die Höhe der verhängten Bußgelder in 2014 88.205,00 €, wobei 25 Bußgeld- und Verwarnungsbescheide erlassen wurden. In 17 Fällen wurde seitens des Berliner Datenschutzbeauftragten ein Strafantrag gestellt.
Der Bericht kann auf der Website des Berliner unter: http://www.datenschutz-berlin.de eingesehen werden.
Datenpanne bei Arbeitsagentur
Laut einem „Bild“-Zeitungsbericht stellte ein Besucher der Arbeitsagentur fest, dass ein frei zugänglicher Raum mit Hängeordner persönliche Angaben von Kunden enthielt. Dazu waren Daten wie Kontonummern, Verdienstbescheinigungen und Geburtsurkunden von Betroffenen in Frankfurt, dem Hochtaunus- und dem Maintaunuskreis einzusehen.
Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.focus.de
Grobe Datenpanne im Jobcenter
Wer Hartz IV beantragen muss, ist gezwungen sensible Daten über sich preiszugeben. Angaben zu Vermögen, Schulden, Einkünfte und sogar familiäre Verhältnisse müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden. Daher gehen die Kunden davon aus, dass ihre Daten sensibel behandelt werden und nur ein bestimmter Personenkreis Einblicke in die Daten gewährt wird. Soweit die Theorie. Im Jobcenter Rheine (NRW) wurde der Datenschutz nicht ganz genau genommen. Laut „bild.de“ wurden Kundenakten mit eben diesen sensiblen Daten in einem Container eines Einkaufszentrums gefunden. Offensichtlich hat hier ein Mitarbeiter die Daten nicht vorher, wie nach Anweisung, geschreddert sondern einfach im Papiercontainer entsorgt.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier: http://www.bild.de
Dashcam-Aufnahmen sind nicht als Beweismittel zugelassen
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei.
Das Gericht führte unter anderem hierzu aus:
„Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“
Das ausführliche Urteil finden Sie hier: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Bezahlsystem Novalnet mit Datenlücke
Einblicke auf Kunden-Transaktionen konnte jeder bei Novalnet ohne Passwortabfrage erhalten. Eine Sicherheitslücke beim deutschen Bezahlsystem machte es möglich. Man konnte zwar nicht sehen wer was bestellte, jedoch ließen sich Rückschlüsse aus den Transaktionen ziehen. Pikant dabei: Die Datenpanne erlaubte Einblicke in Shopbesuche prominenter Persönlichkeiten.
Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.ibusiness.de/
Vielen Jugendlichen ist „Datenschutz“ ein Fremdwort
Die Medienkompetenz vieler Schüler lässt sehr zu wünschen übrig. Persönliche Daten werden vielfach freizügig preisgegeben, ohne zu wissen, was mit den eigenen Daten geschieht. Auf Facebook werden Fotos veröffentlicht, bei WhatsApp Nachrichten ausgetauscht und bei Twitter der aktuelle Staus preisgegeben. So kann jeder verfolgen, wie der Tagesablauf einer bestimmten Person aussieht. Wie man sich jedoch wirkungsvoll schützen kann, ist den wenigsten Schülern klar. Ihnen fehlt die entsprechende Medienkompetenz, die eigentlich im integrativen Unterricht vermittelt werden sollte.
Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.heise.de
Permanente Überwachung über WhatsApp möglich!
Das Open-Source-Tool WhatsSpy macht möglich, was WhatsApp-Nutzer gar nicht mögen. Mit diesem kleinen Tool kann eine permanente Überwachung der Nutzer eingerichtet werden. Aber selbst ohne ein besonders Tool kann die Überwachung durchgeführt werden. Denn die Datenschutz-Optionen bieten kaum Schutz um seinen Status zu verbergen. Der Messenger verrät immer, wer wann zuletzt online war.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier: http://www.heise