Der Einsatz von Cloud Computing im Unternehmensumfeld hat eine Vielzahl an Argumenten die für und gegen den Einsatz dieser Architektur sprechen.
Herr Dr. Tilo Weichert vom UlD äußerte sich umfassend im Rahmen eines Vortrages in Wien zu diesem Thema. Nach seinen Ausführungen kann die Auslagerung von Daten in eine Cloud dazu führen, daß nach der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit dem Handelsgesetzbuch (HGB) die Prüfung durch die Finanzbehörde zu einem Stolperstein für das gesamte Projekt werden kann.
Von zentraler Bedeutung ist das Bundesdatenschutzgesetz bzw. das anwendbare Datenschutzrecht. In der Regel ist bei der Auslagerung von IT-Systemen, Anwendungen oder Prozessen in eine Cloud dabei die Durchführung einer Vorabkontrolle angezeigt.