Am 8.12.2011 hat der Düsseldorfer Kreis einen Beschluss zum Datenschutz in sozialen Netzwerken gefasst.
Daraus geht u.a. hervor, dass der Anbieter bei der Verwendung von Social Plugins auf seiner Webseite selbst für die Daten seiner Seitenbesucher verantwortlich ist. Dies bedeutet für den Anbieter, dass er von den Besuchern seiner Webseite die Zustimmung für die Verarbeitung ihrer Daten bei den sozialen Netzwerken einholt. Eine Einbindung von sozialen Netzwerken auf der eigenen Webseite ist damit „ohne weiteres“ nur noch „eingeschränkt“ möglich.
Der Düsseldorfer Kreis ist der Zusammenschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich.