Die Schwangerschaftsvertretung ist schwanger

Stellen Sie sich vor, eine Mitarbeiterin ist schwanger. Sie stellen eine Vertretung ein und erfahren nach kurzer Zeit, dass auch diese schwanger ist. Vielleicht fühlen Sie sich betrogen und überlegen, ob Sie den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten können. Werden Sie damit erfolgreich sein? Und vor allem: Was hat das mit Datenschutz zu tun?

Die Situation: Die Rechtsanwaltsfachgehilfin wurde schwanger. Für sie wurde eine Vertretung mit einem befristeten Arbeitsvertrag vom 5.10.2011 bis 31.01.2013 eingestellt. Der Arbeitsvertrag wurde am 30.9.2011 unterzeichnet.
Doch schon im November informierte die Vertretung ihren Arbeitgeber, dass sie ebenfalls schwanger sei. Als Geburtstermin war der 19.05.2012 errechnet worden. Somit war klar, dass die Vertretung nicht in der vereinbarten Zeit ihrer Arbeit nachkommen konnte, denn die gesetzliche Schutzfrist vor und nach der Geburt muss eingehalten werden. In dieser Zeit darf sie nicht beschäftigt werden.
Diese Situation stimmte den Rechtsanwalt und Arbeitgeber missmutig. Schließlich hatte er eine Schwangerschaftsvertretung gesucht, die tatsächlich die Vertretung auch wahrnehmen kann. Hätte er zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarungen gewusst, dass die Vertretung auch schwanger sei, wäre der Vertrag nie zum Abschluss gekommen.
Er warf der Frau mit Schreiben vom 3. Januar 2012 arglistige Täuschung vor und teilte mit, er wolle den Vertrag anfechten. Er ist der Meinung, die Frau hätte ihn vor Vertragsunterzeichnung über ihre Schwangerschaft informieren müssen.

Die Gerichte sahen dies anders. Der Anwalt hatte in zwei Instanzen keinen Erfolg.

Zur Begründung:

  • Eine Täuschung liegt nur dann vor, wenn die Frau eine Aufklärungspflicht hätte.
  • Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Anwalt hätte erwarten dürfen, dass die Frau ihn über die Schwangerschaft aufklärt.
  • Solch eine Aufklärungspflicht existiert nicht, da sich die Frau an der Diskriminierung ihres Geschlechts hätte beteiligen müssen.
  • Da der Anwalt mitteilte, er hätte die Frau nicht eingestellt, wenn er gewusst hätte, dass sie schwanger sei, gab er damit zu, dass er eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts beabsichtigt hatte.
  • Ein Rechtsmissbrauch liegt trotz Schwangerschaft nicht vor.
  • Auch aus der Befristung des Arbeitsvertrags ergibt sich keine Besonderheit.

Und wenn der Anwalt die Frage nach der Schwangerschaft gestellt hätte?
Auch dann sähe es nicht anders aus, denn die Frau hätte in ihrer Antwort auf die Frage lügen dürfen, da auch hier eine Diskriminierung vorliegt.

Die Entscheidung des Gerichts ist richtig. Würde man der Auffassung des Anwaltes folgen, müsste irgendwann jede Frau, bevor sie einen befristeten Arbeitsvertrag unterzeichnet, einen Schwangerschaftstest machen um sicher zu sein, dass sie wirklich nicht schwanger ist.

Ich lasse mich nicht orten!

Eltern, Lehrer, Politiker und andere Gruppen machen regelmäßig darauf aufmerksam, wie unbesorgt viele Jugendliche mit ihren Daten umgehen: Veröffentlichung von Partybildern, Liebesschwüren, Vorlieben beim Sport, peinliche Fotos oder wer mit wem ausgeht, knutscht, streitet und mehr.
Doch nun zeigt eine aktuelle Studie des renommierten Pew-Forschungszentrums aus den USA, dass die Jugendlichen doch nicht alles unbedarft teilen. Über die Hälfte geht vorausschauend mit der Installation von Apps für ihre Smartphones um. Und viele deaktivieren die Ortungsfunktion. Dies tun sie allerdings nicht aus Datenschutzgründen, sondern weil sie sich nicht von ihren Eltern orten lassen möchten.

Hier einige der Ergebnisse im Überblick:

  • 78 % der US-Jugendlichen haben ein Mobiltelefon, 23 % einen Tablet-Computer.
  • Am ehesten interessieren sich Jugendliche für Social-Media-Apps und am liebsten laden sie Gratis-Apps herunter.
  • Wenn Jugendliche um ihre privaten Daten bangen müssen, lassen die die Finger von gewissen Apps.
  • Ein Viertel hat Apps wieder deinstalliert, nachdem die erfuhren, dass Daten von ihnen gesammelt wurden, die sie nicht weitergeben wollten.
  • Etwa die Hälfte möchte nicht geortet werden.
  • Wenn ein Jugendlicher im Datenschutz schon einmal beraten wurde, ist er – laut der Studie – vorsichtiger.

Beim Aufladen von Smartphones werden Daten ausgelesen

Man kennt das vielleicht: Smartphones sind Stomfresser und bei intensiver Nutzung ist der Akku schnell leer. Da weiß man eine öffentliche Handy-Ladestation an Flughäfen, Bahnhöfen oder Hotels sehr zu schätzen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Sicherheitsexperten mahnen, dass von manipulierten Aufladestationen Daten ausgelesen werden können.

Die Art dieser Datenentführung nennt man Juicejacking. Sie findet beim Stromaufladen statt. Durch die Nutzung eines konventionellen USB-Kabels wird der Diebstahl möglich.
Diese Angriffsart wurde vor einiger Zeit von Hackern auf der Sicherheitskonferenz Defcon demonstriert, bei der man manipulierte öffentliche Ladestationen zum Einsatz brachte und auf Daten aus diversen Smartphones zugriff.

Gefahr droht auch von PCs
Auch wenn man sein Smartphone über das USB-Kabels, welches mit einem PC verbunden ist, aufladen möchte, droht eine Gefahr. Nämlich dann, wenn der PC manipuliert wurde.

Folgende Schutzmaßnahmen werden von Sicherheitsexperten vorgeschlagen:

  • Nutzen Sie zur Aufladung ausschließlich USB-Kabel, die zur Stromübertragung genutzt werden (Power only)
  • Verwenden Sie nur die mitgelieferten Ladegeräte der Smartphones an konventionellen Steckdosen.
  • Ein Datentransfer sollte zu Ihrem Smartphone nur nach Eingabe eines Passwortes möglich sein. Sie können Ihr Smartphone entsprechend konfigurieren.

 

Wie viel kostet Ihr Haus? Und das Ihres Nachbarn?

Suchmaschinen stellen Daten von Personen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. Die Suchmaschine Spokeo sticht dabei ganz besonders hervor. Wenn man z.B. nach einer Person aus den USA sucht, bekommt man u.U. Angaben zu seinem Wohnort, ein Satellitenbild seines Hauses, dem geschätzten Wert seiner Immobilie sowie den Werten der Nachbarimmobilien. Außerdem kann man erfahren wie viele Zimmer und  Badezimmer in seinem Haus sind. Zusätzlich gibt es noch Angaben zu den Familienangehörigen.

Selbstverständlich sammelt die Suchmaschine auch Bilder. Das kann schon einmal unangenehm werden …