In seiner Sitzung vom Montag, 21. Oktober 2013 hat der Innenausschuss des EU-Parlamentes dem Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung zugestimmt. Dies bedeutet, dass die Datenschutz-Grundverordnung nun zwischen den betreffenden Gremien, dem Innenausschuss des EU-Parlamentes, dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat der EU-Länder) und der EU-Kommission verhandelt werden kann.
Grundsätzliches Ziel dieser Verordnung, die von der Europäischen Kommission am 25.01.2012 vorgestellt wurde, ist, in der ganzen EU geltende hohe und einheitliche Datenschutzstandards zu schaffen, die im Besonderen dem Internetzeitalter angemessen sind.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis dato zahlreiche Änderungsvorschläge zur Datenschutz-Grundverordnung eingebracht. Daher ist zu erwarten, dass sich die Verhandlungen über die Datenschutz-Grundverordnung bzw. die Abstimmung untereinander schwierig gestalten werden.
Die durch den Innenausschuss am Montag, 21. Oktober 2013 abgestimmte vorläufige Kompromissfassung sieht u. a. vor:
– „Recht auf Löschung“ gegenüber sozialen Netzwerken u. a.
– Internetsurfer müssen explizit auf die Weitergabe ihrer Daten hingewiesen werden
– Verbindliche Regeln bei Datenweitergabe an Drittstaaten mit der Auswirkung, dass Datenweitergabe durch Telekommunikations- und Internetnehmen nur mit konkreten Abkommen möglich ist
– Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen wird mit hohen Sanktionen begegnet
– Pflicht zur Ernennung des Datenschutzbeauftragten, der nun europaweit eingeführt werden soll, wird an dem Maß der Datenverarbeitung ausgerichtet.
Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Verhandlungen zwischen den oben genannten drei Gremien verlaufen und wie die zahlreichen Änderungsanträge der 28 EU-Mitgliedsstaaten in der finalen Datenschutz-Grundverordnung Berücksichtigung finden.