App Store-Betreiber sind für die Bereitstellung von Datenschutzerklärungen mitverantwortlich

Mit einem offenen Brief an die Betreiber von App Stores setzt sich das Global Privacy Enforcement Network (GPEN) – ein informeller Zusammenschluss von Datenschutzaufsichtsbehörden auf der ganzen Welt – dafür ein, dass zu den von ihnen angebotenen Apps für Smartphones auch eine Datenschutzerklärung im App Store vorhanden ist. Dies sollte ausnahmslos für jede App gelten, die personenbezogene Daten verarbeitet.

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Sicherheit ist Schwachstelle im digitalen Geschäft

Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, wie vernetzt ihre Firma eigentlich ist und auf welche Art ihre Betreib bei Risiken wie Cyberangriffe oder Datenverluste reagiert bzw. reagieren kann. Hinzu kommen IT-Ausfälle die für die Unternehmen zusätzliches Geld kosten. Dies bedeutet für die Betreibe steigende Investitionen oder Folgekosten in ihre Sicherheit.

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Datenschützer fordern mehr Transparenz

Die Ermittlungsbefugnisse von Polizei, Strafverfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienste wurden in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet. Den Behörden stehen technische Maßnahmen zur Verfügung, die einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt. So sollte z.B. die Mobilfunküberwachung nachvollziehbar und transparent in Berichten festgehalten werden. Die Datenschützer bemängeln jedoch die uneinheitliche und unzureichende Berichterstattungspflicht.

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Bei Datenpannen besteht nach §42a BDSG eine Informationspflicht

Daten die unrechtmäßig übermittelt wurden oder auf andere Weise Dritten zur Kenntnis gelangt sind – darunter fallen Gesundheitsdaten, Daten zu Bank oder Kreditkartenkonten –  müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie die Betroffenen umgehend informiert werden. Dies gilt für alle Unternehmen die mit personenbezogenen Daten arbeiten.

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Zum §42a BDSG