Dashcam-Aufnahmen sind nicht als Beweismittel zugelassen

Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei.

Das Gericht führte unter anderem hierzu aus:
„Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“

Das ausführliche Urteil finden Sie hier: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Bezahlsystem Novalnet mit Datenlücke

Einblicke auf Kunden-Transaktionen konnte jeder  bei Novalnet ohne Passwortabfrage erhalten. Eine Sicherheitslücke beim deutschen Bezahlsystem machte es möglich.  Man konnte zwar nicht sehen wer was bestellte, jedoch ließen sich Rückschlüsse aus den Transaktionen ziehen. Pikant dabei: Die Datenpanne erlaubte Einblicke in Shopbesuche prominenter Persönlichkeiten.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.ibusiness.de/

Lenovo-Laptops mit Sicherheitslücke

Bereits seit einigen Wochen werden Lenovo-Laptop mit der Adware namens Superfish ausgeliefert. Gefährlich dabei ist eine Sicherheitslücke, die die Sicherheit von HTTPS-Verbindungen aushebelt. Zwar ist das Problem bereits seit einigen Monaten bekannt, da die Adware von Lenovo vorinstalliert wurde, doch bisher konnte der Hersteller der Adware kein sicheres Update liefern.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.golem.de

Vielen Jugendlichen ist „Datenschutz“ ein Fremdwort

Die Medienkompetenz vieler Schüler lässt sehr zu wünschen übrig. Persönliche Daten werden vielfach freizügig preisgegeben, ohne zu wissen, was mit den eigenen Daten geschieht. Auf Facebook werden Fotos veröffentlicht, bei WhatsApp Nachrichten ausgetauscht und bei Twitter der aktuelle Staus preisgegeben. So kann jeder verfolgen, wie der Tagesablauf einer bestimmten Person aussieht. Wie man sich jedoch wirkungsvoll schützen kann, ist den wenigsten Schülern klar. Ihnen fehlt die entsprechende Medienkompetenz, die eigentlich im integrativen Unterricht vermittelt werden sollte.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.heise.de

Permanente Überwachung über WhatsApp möglich!

Das Open-Source-Tool WhatsSpy macht möglich, was WhatsApp-Nutzer gar nicht mögen. Mit diesem kleinen Tool kann eine permanente Überwachung der Nutzer eingerichtet werden.  Aber selbst ohne ein besonders Tool kann die Überwachung durchgeführt werden. Denn die Datenschutz-Optionen bieten kaum Schutz um seinen Status zu verbergen. Der Messenger verrät immer, wer wann zuletzt online war.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier: http://www.heise

9. Europäischer Datenschutztag am Mittwoch, 28. Januar 2015 – Internationaler Datenverkehr im Fokus

Im Rahmen des 9. Europäischen Datenschutztages haben sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 28. Januar 2015 in Berlin schwerpunktmäßig mit dem internationalen Datenverkehr befasst.

Die Konferenz der Datenschützer fand sich zusammen unter der Leitfrage „Europa: Sicherer Hafen des Datenschutzes?“. Bei den Vorträgen und der anschließenden Podiumsdiskussion wurde eine Bestandsaufnahme von Unterschieden hinsichtlich des Datenschutzniveaus in der EU und sowie in den USA gemacht.

EU-Datenschutzniveau sei nur bei Online-Angeboten europäischer Unternehmen gegeben, so der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar appellierte in seinem Grußwort zum Europäischen Datenschutztag daran, einen Mindestkonsens im Datenschutz zwischen Europa und den USA anzustreben und hierfür Lösungen zu suchen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Datenschutzbeauftragten von Berlin sowie von Bremen Verwaltungsverfahren gegen zwei US-Firmen in Berlin und Bremen eingeleitet haben.

Die weitere Entwicklung dieser Verwaltungsverfahren bleibt abzuwarten, ebenso die Legitimation von Datentransfers aus der EU in die USA aufgrund des „Safe-Harbour“-Abkommens.