Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz Dr. Alexander Dix hat seinen Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht.
Hierin nimmt er u.a. Stellung zu verschiedenen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Apps (Chat- oder Mail-Apps) oder dem Einsatz von Cloud-Dienstleistungen.
Exemplarisch hob er hervor, dass bestimmte Apps nicht für die Verwendung in sensiblen Bereichen wie im Gesundheitswesen geeignet seien.
Zu Ordnungswidrigkeiten im Datenschutz nennt er einige Beispiele, bei denen Bußgelder festgesetzt wurden. Insgesamt betrug die Höhe der verhängten Bußgelder in 2014 88.205,00 €, wobei 25 Bußgeld- und Verwarnungsbescheide erlassen wurden. In 17 Fällen wurde seitens des Berliner Datenschutzbeauftragten ein Strafantrag gestellt.
Der Bericht kann auf der Website des Berliner unter: http://www.datenschutz-berlin.de eingesehen werden.