Eine kritische Sicherheitslücke beim Adobe Flash-Player wird von Angreifen genutzt, um aktiv in das Betriebssystem einzugreifen. Dazu veröffentliche Adobe ein Sicherheits-Patch um diese Lücke zu schließen. Betroffen sind ALLE Betriebssystem für Windows, Mac OS X sowie Linux. Nutzer von Adobe Flash-Player sollten schnellstmöglich den Notfall-Patch installieren.
Apple-Nutzer sind sicherer vor staatlicher Überwachung gegenüber anderen IT-Unternehmen. Dies haben Internet-Aktivisten aus den USA festgestellt. Demnach schützt Apple die Bürger wirkungsvoller gegen unerlaubte staatliche Zugriffe. Google konnte dagegen die Datenschutz-Aktivisten bei diesem Test nicht überzeugen und WhatApp enttäuschte gar auf allen Gebieten des Datenschutzes.
Nach Berichten angehender Wissenschaftler der Europa-Universität in Madrid, weisen 22 Router-Modelle gravierende Sicherheitslücken auf. Bei einigen Routern haben Häcker ein leichtes Spiel das Admin-Passwort zu ändern oder Malware einzuschleusen. Noch gibt es nicht für alle Sicherheitslücken entsprechende Fehlerkorrekturen. Welche Geräte betroffen sind, erfahren Sie hier:
Künftig werden alle 28 EU-Staaten einen einheitlichen Datenschutz für Internetnutzer bieten. Die Reform, die bereits seit drei Jahren diskutiert wird, soll einen besseren Schutz persönlicher Daten sowie Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen in Europa garantieren. Die endgültige Fassung zum europäischen Datenschutz muss noch zwischen Ministerrat, Kommission und EU-Parlament abgestimmt werden. Das neue europäische Datenschutzgesetz könnte frühestens zum Jahresende beschlossen werden und 2018 in Kraft treten.
Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier: http://www.zeit.de
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat im April 2015 einen Widerspruchsbescheid erlassen und damit das 2014 gegen Google eingeleitete Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Die Hamburger Datenschutzbehörde wirft Google Verstöße gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz vor. Google wird verpflichtet, mithilfe von technisch-organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen, dass Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten entscheiden können. Zudem muss Google die Nutzer hinreichend darüber unterrichten, welcher Zweck mit der Verarbeitung und Nutzung der Daten verfolgt wird. Ein Persönlichkeitsprofil des Nutzers darf Google nur erstellen, wenn das Unternehmen vorher vom Nutzer eine Einwilligungserklärung eingeholt hat.
Die Zentralisierung der Sicherheitseinstellungen zum Schutz der Privatsphäre für zahlreiche Google-Dienste wie der Wiedergabeverlauf bei der Google-Suche und Youtube, die Einstellungen für Werbung und Google-Analytics stellt eine erste Reaktion von Google dar, um der Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde nachzukommen.
Demnach kann der Nutzer von Google-Diensten verschiedene Einstellungen zum Schutz der Daten und der Privatsphäre vornehmen. Die Einstellungen unterscheiden sich danach, ob der Nutzer ein Konto bei Google hat oder nicht.
Der angemeldete Nutzer kann insbesondere Einstellungen vornehmen für
Passwörter und Kontozugriff
die verwendete Sprache und Verwaltung der Speicherkapazität
persönliche Daten und Privatsphäre im Hinblick auf den Kontoverlauf, die von Google insbesondere für die Schaltung von eigener und fremder Werbung genutzt werden
Siehe zu den Einstellungsmöglichkeiten die nachstehenden Sreenshots.
Im Zuge der Aufforderung zur Rückmeldung für das Wintersemester 2015/2016 wurden fälschlicherweise personenbezogene Daten anderer Mitstudenten an die Studierenden übermittelt. Hierbei handelte es sich um Angaben zum Namen, zur Anschrift und Angaben zu noch einzureichenden Dokumenten, darunter z. B. auch die Angabe „Exm, endg. n. bestanden“ oder „Fahrberechtigung SchwbG“. Bei dem zuletzt genannten Datum handelt es sich ein Gesundheitsdatum gemäß § 3 Abs. 9 BDSG, das als besonders schützenswert gilt.
Die Datenübermittlung fand – dem Anschein nach – aufgrund eines Programmierfehlers statt. Dabei wurden wahrscheinlich jedem Datensatz infolge einer Endlosschleife die Daten des „Vorgängers“ angehängt. Betroffen seien mindestens 1.800 Studierende.
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