Eltern haften unter Umständen für ihre Kinder

Unter bestimmten Umständen haften Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder. Dieses Urteil bestätigte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) gegenüber dem Landgericht München I. In dem zu klärenden Fall wurde über den Anschluss eines Münchner Ehepaars ein Album in einer Onlinetauschbörse angeboten. Die Eltern weigerten sich auszusagen, welches ihrer drei Kinder die Musik hochgeladen hat und die Kinder nahmen ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. Nach Ansicht des OLG und des Landgerichts München I reicht dies aber nicht aus, die Zahlung von Schadenersatz- und Abmahnungskosten nebst Zinsen dem Kläger zu verweigern.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/internet/2016-01/urteil-musik-uploads-illegal-eltern-haften?xing_share=news

Deutsche haben kein Vertrauen bei privaten E-Mails

Viele Nutzer vermeiden es, private Inhalte in E-Mails und SMS zu verfassen. Aus Angst, dass Unbefugte den Inhalt lesen könnten, verzichten fast 56 Prozent der Deutschen auf digital verfasste private Nachrichten. Die meisten sehen durch die Erfassung von Daten und deren Auswertung mehr Nach- als Vorteile für sich. Der Datenschutz in Deutschland hat einen höheren Stellenwert erhalten als im europäischen Vergleich und wird besonders bei persönlichen Daten kritischer betrachtet.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/datenschutz-viele-deutsche-sorgen-sich-um-private-e-mails/12842392.html