Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

da der sich schnell verbreitende KRYPTO-TROJANER „Locky“ zu einer ernsthaften BEDROHUNG geworden ist, möchten wir Sie bitten, alle Mitarbeiter sowie Kollegen für diese bestehende Gefahr zu sensibilisieren.
Der seit Mitte Februar diesen Jahres kursierenden Krypto-Trojaner wurde im Netz zu Beginn über Office-Dateien verschickt, anschließend verbreitete er sich weiter über Javascript.
Aktuell wird der Trojaner über E-Mails verschickt, die vorgeben, dass der betroffene Empfänger ein Fax erhalten hat.
Dieser Trojaner fälscht das Aussehen von originalen E-Mails nahezu perfekt. Sollten Sie also solche E-Mails erhalten, die aber nicht dem gewohnten Arbeitsablauf entsprechen, das heißt, einer Ihrer Lieferanten schickt Ihnen zum Beispiel plötzlich eine Rechnung per Mail, obwohl dies nicht vorgesehen ist, oder Sie erhalten Nachrichten von Absendern, von denen Sie normalerweise keine E-Mails erhalten, dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung.
Dies betrifft auch E-Mails, die Sie immer erhalten, nur mit dem Unterschied, dass diese Mail diesmal an eine andere Mail-Adresse geschickt wurde. Beispiel: Sie erhielten eine Auftragsbestätigung nicht wie gewohnt an die dafür eingerichtete Mail-Adresse (auftragsbestätigung@firmendomain.de), sondern an Ihre persönliche Mail-Adresse (vorname.nachname@firmendomain.de).
Wenn Sie also solche E-Mails bekommen, oder auf Nachrichten mit Anhängen warten, oder regelmäßig E-Mails mit Dokumenten oder Dateien empfangen, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IT-Abteilung, um eine Einzelprüfung oder eine Erweiterung der Anweisung zu erhalten. Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihre IT-Abteilung zur Verfügung.

Krypto-Trojaner befällt jetzt auch Webserver

Ein weiterer Trojaner, der bisher „nur“ als Windows-Schädling bekannte ist, macht sich im großen Stil auf Webservern breit. Genau wie auf den privaten Rechnern verschlüsselt die Ransomeware fast alle Daten auf den Servern die sie finden kann. Bei den befallenen Systemen werden beim Aufruf einer Site nur noch der Erpresserbrief angezeigt, welcher den Admin zu einer Überweisung eines bestimmten Betrages in Bitcoins auffordert. Hunderte Webserver sind dem Trojaner bereits zum Opfer gefallen und ein Ende ist bisher noch nicht in Sicht.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/security/meldung/Admins-aufgepasst-Krypto-Trojaner-befaellt-hunderte-Webserver-3116470.html

Freigabe für Bundestrojaner erteilt

Das Bundesinnenministerium erteilt die Freigabe des umstrittenen Bundestrojaner. Die Software zur Überwachung der Telekommunikation soll, wenn auch eingeschränkt, Computer und Smartphone kontrollieren können. Die Spähsoftware darf nur eingesetzt werden, wenn eine konkreten Gefahr besteht. Dies wären zum Beispiel Straftatbestände einer Entführung, ein Mord oder ein geplanter Terroranschlag.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-02/staatstrojaner-bundestrojaner-bka-quellen-tkue

Trojaner verbreitet sich rasant über Deutschland

Zur Zeit verbreitet sich der Erpressungstrojaner Locky wie eine Epidemie über deutsche Computer. Der Virus schleicht sich durch Hintertüren ins System ein und verschlüsselt alle Daten des infizierten Rechners. Nutzer erhalten dadurch keinen Zugriff mehr auf ihre Dokumente, Fotos oder andere wichtige Dateien. Die Entwickler dieser Trojaner fordern zudem ein „Lösegeld“ von den Betroffenen.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Krypto-Trojaner-Locky-wuetet-in-Deutschland-Ueber-5000-Infektionen-pro-Stunde-3111774.html

Fotos von Grabsteinen mit den Namen Verstorbener im Internet

Die Tochter eines vor einigen Jahren verstorbenen Ehepaares hatte sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos vom Grabstein ihrer Eltern wehren wollen. Auf dem Grabstein sind die Vor- und Zunamen beider Eltern eingraviert, und ein Verein für Ahnenforschung hatte ein Foto hiervon im Internet veröffentlicht.
Nach Auffassung des Amtsgerichtes Mettmann (Urteil vom 16.06.2015, Az. 25 C 384/15) ist die Klage der Tochter unbegründet.
Das Gericht war der Meinung, dass durch die Veröffentlichung der Fotografie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen nicht berührt würde. Ebenso habe auch keine Verletzung des Andenkens der Verstorbenen stattgefunden.
Das Gericht führte mit Bezug auf verschiedene Rechtsvorschriften weitere Gründe an, warum die Tochter die Beseitigung der Abbildung des Grabsteins mit den Namen der verstorbenen Eltern aus dem Internet nicht verlangen kann.

Französische Datenschutzaufsicht CNIL erteilt Facebook eine Rüge

Die französische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) hat bei Facebook die derzeitige Praxis der Datenerhebung und –sammlung beanstandet.
Facebook hole sich nicht das ausdrückliche Einverständnis der Nutzer bei der Datenerhebung ein, so die Datenschutzaufsicht CNIL. Außerdem erfolge die Datenübertragung in die USA weiterhin auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens, obwohl dieses mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 6. Oktober 2015 außer Kraft gesetzt wurde.
Die weitere Entwicklung hierzu und dem kürzlich vorgestellten Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor, dem „EU-US-Privacy Shield“, zum Datenaustausch zwischen der EU und der USA bleibt abzuwarten.

Online-Banking für Deutsche zu unsicher

Viele deutsche Internetnutzer verzichten aus Angst um ihre Sicherheit auf Online-Banking. 27 Prozent der Nutzer vermeiden es, Bankgeschäfte über das Internet abzuwickeln. In den übrigen EU-Ländern verzichten aus Sicherheitsbedenken nur 18 Prozent auf Online-Banking.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/security/meldung/Deutsche-verzichten-wegen-Sicherheitsbedenken-oft-auf-Online-Banking-3097216.html