Bewerbungsunterlagen im Hausmüll

Ein Bewohner einer Kölner Wohnanlage hat im Gemeinschaftskeller Bewerbungsunterlagen einer benachbarten Versicherung entdeckt. Die Unterlagen waren weder geschwärzt noch anders unkenntlich gemacht worden. Persönliche Adressdaten, Zeugnisse, Beurteilungen  sowie Bilder der Bewerber waren für zahlreiche Personen einsehbar. Da die Versicherung für die personenbezogenen Daten verantwortlich ist, droht dem Unternehmen ein empfindliches Bußgeld.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.express.de/koeln/hallo–datenschutz–pulheimer-findet-bewerbungsmappen-einer-versicherung-im-muell-24526294

Unternehmen verklagt BND aufgrund seiner Überwachungsmethoden

Laut Gesetz müssen Kommunikationsunternehmen dem Bundesnachrichtendienst Internet- und Gesprächsdaten überlassen. Dabei sind die Unternehmen dazu verpflichtet, sich in Stillschweigen zu hüllen. Dieses müssen sie ohne Nachfragen hinnehmen, ohne zu wissen, ob dies mit geltendem Recht vereinbar ist. Jetzt hat der Betreiber des DE-CIX, das den größte Internetknotenpunkte in Frankfurt verwaltet, gegen dieses Verfahren Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Laut Klageschrift verstößt der BND und die Bundesregierung gegen das Grundgesetz, wenn sie weiterhin mit der derzeitigen Praxis das Internet überwachen. Sollte der Betreiber des DE-CIX gewinnen, müsste möglicherweise alle Überwachungsmethoden neu verhandelt werden.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-09/ueberwachung-bnd-nsa-decix-klage

Störerhaftung: Europäischer Gerichtshof schafft Klarheit

Nach langem ringen in der Regierungskoalition hatten sich Vertreter beider Seiten im Juni auf die Abschaffung der Störerhaftung geeinigt und damit den Weg für offenes WLAN freigemacht. Kritiker befürchteten, dass Anbieter dennoch haftbar gemacht werden könnten, da dies nicht Teil des Gesetzestextes darstellt. Jetzt hat der Europäischer Gerichtshof Klarheit zur Störerhaftung geschaffen, indem Gewerbetreibende nicht für das offene WLAN haftbar gemacht werden können. Es kann jedoch vom WLAN-Anbieter verlangt werden, das dieser seinen Anschluss durch ein Passwort sichert.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.focus.de/digital/internet/eugh-bestaetigt-deutsche-regelung-gewerbetreibende-haften-nicht-fuer-offenes-wlan_id_5941943.html