Hackerattacke auf Netzwerkdienstleister

Unbekannte Angreifer blockierten den US-Netzwerkdienstleister Dyn durch Netzwerkanfragen von über einem Terabit pro Sekunde an die Internetadresse des Unternehmens. Mit diesem Angriff haben die Hacker einen wichtigen Knotenpunkt der Internetbranche stundenweise lahmgelegt. Der Dienstleister verwaltet immerhin Internetadressen der Online-Riesen wie Amazon oder Netflix. Zwar ist bei dem Unternehmen kein Schaden entstanden, jedoch zeigte sich, dass kleinere Dienstleister durch solche Angriffe komplett lahmgelegt werden könnten.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/9321354/-das-war-der-testlauf-einer-maechtigen-cyberwaffe-.html

Verhängen einer Geldbuße durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) wegen Interessenskollision des Datenschutzbeauftragten

Unternehmen sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind. Zum Datenschutzbeauftragten dürfen nur solche Personen ernannt werden, die keiner Interessenskollision im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter unterworfen sind.

So ergeben sich beispielsweise regelmäßig Interessenskonflikte, wenn ein IT-Administrator zum Datenschutzbeauftragten bestellt ist, da dieser sich quasi „selbst“ in Ausübung seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter kontrollieren müsste.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat jetzt ein Bußgeld gegen ein Unternehmen festgesetzt, bei dem der bestellte Datenschutzbeauftragte diesem Interessenskonflikt ausgesetzt war.

Das Amt hatte das Unternehmen auf den Umstand der Interessenskollision hingewiesen mit der Maßgabe, die Position des Datenschutzbeauftragten neu vergeben. Das Unternehmen war dieser Forderung jedoch nicht nachgekommen. Daraufhin verhängte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun ein Bußgeld in nicht bekannter Höhe.

 

Die Pressemitteilung vom 20.10.2016 kann auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht nachgelesen werden.

 

Im Leitfaden „Der betriebliche Datenschutzbeauftragte“, den das Bayerische Landesamt auf seiner Webseite www.lda.bayern.de bereitstellt, werden hilfreiche Hinweise gegeben, wer zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden kann und wer nicht.

Klage gegen WhatsApp immer wahrscheinlicher

Nach dem der Kurznachrichtendienst WhatsApp die Frist für die Unterlassungserklärung hat verstreichen lassen, wird eine Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband immer wahrscheinlicher. Die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zur Weitergabe von Daten an den Mutterkonzern Facebook sind nach Ansicht der Verbraucherschützer „zu großen Teilen“ unzulässig. Zunächst hatte WhatsApp um eine Fristverlängerung gebeten, um die Datenschutzbestimmungen noch einmal prüfen zu können. Jedoch hat die Facebook-Tochter diesen Termin ohne weitere Erklärungen ablaufen lassen.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/datenuebertragung-an-facebook-klage-gegen-whatsapp-wahrscheinlich/14692638.html

Abmahnung durch falsche Berliner Kanzlei Schmidt

Wieder einmal ist Vorsicht geboten bei einer Abmahnung durch eine „Berliner Anwaltskanzlei Schmidt“. Laut dem Schreiben wird den Betroffene (wieder einmal) eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 950 Euro könne der angebliche Vorfall erledigt werden. Fakt ist, diese Kanzlei besteht nach Angaben der Berliner Anwaltskammer gar nicht. Die aufgeführten Personen im Briefkopf seinen nicht bei der Kammer als Anwälte für Urheber- und Wettbewerbsrecht eingetragen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin bitte alle, die ein solches Schreiben erhalten haben, sich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.focus.de/finanzen/recht/rechtsanwaltskammer-warnt-massen-abmahnungen-in-deutschland-doch-zahlen-sie-bloss-nicht_id_5980412.html

Daten von 500 Millionen Yahoo-Nutzern gestohlen

Bereits im Jahr 2014 wurde dem Internetkonzern Yahoo Informationen über 500 Millionen Nutzerdaten gestohlen. Dies teilte das Unternehmen erst jetzt der Öffentlichkeit mit. Dabei handelte es sich um Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten sowie verschlüsselte Passwörter. Die Passwörter sollen laut dem US-Unternehmen aber nicht im Klartext entwendet worden sein. Kreditkarten-Informationen und Bankdaten sind den Hackern aber offensichtlich nicht in die Hände gefallen. Was aber wertvoll für die Angreifer sein kann, ist die Sicherheitsfrage, die verschlüsselt aber auch unverschlüsselt gestohlen wurden. So kann möglicherweise die Frage nach der Lieblingsfarbe oder dem Haustier zu einem neuen Passwort führen und somit der Zugang zu weiteren Nutzerdaten ermöglicht werden.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article158326252/500-Millionen-Yahoo-Passwoerter-gestohlen.html