Windows 10 könnte gegen Arbeitnehmerrechte verstoßen

Die umfangreiche Sammlung von Nutzerdaten durch Windows 10 könnte die Datenschutzrechte von Arbeitnehmern verletzen. Laut einem Bericht der Zeitschrift iX untersucht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zur Zeit, ob ein datenschutzkonformer Einsatz dieses Betriebssystems überhaupt möglich ist.
Windows 10 übermittle an Microsoft etwa Details zur Softwareinstallation, den Browserverlauf von Edge, Suchanfragen an Bing und Klickpfade von Office. Das laufe auf eine Überwachung der Arbeitnehmer hinaus, schreibt iX.
Nur bei der Enterprise-Version von Windows 10 lasse sich die Übermittlung von Telemetriedaten und Bing-Suchbegriffen vollständig abschalten, heißt es in dem Bericht. Viele Unternehmen setzten aber die Pro- oder gar die Home-Version ein.

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https://www.computerbase.de/2016-10/windows-10-datenschutz-probleme-firmen/

Grenzüberschreitende Datenübermittlungen wird geprüft

Zehn deutsche Datenschutzbehörden überprüfen die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die auf Servern in Nicht-EU-Länder gespeichert werden. Hierbei steht zum Beispiele das Cloud Computing sowie beliebte Office-Anwendungen, die nur noch über den Internetbrowser laufen, unter Beobachtung. Häufig verwenden externe Dienstleister Server, die oft außerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Viele dieser Dienste stammen von US-Unternehmen und setzen deshalb meist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und/oder in andere Nicht-EU-Staaten voraus. Die Prüfung soll dabei auch der Sensibilisierung von Unternehmen für die Verarbeitungsprozesse dienen, bei denen personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder übermittelt werden.

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https://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2016110301