Ermittlungsbehörden können Funkzellenabfrage einsetzen

Auch wenn die Bundesnetzagentur vorerst die Vorratsdatenspeicherung gestoppt hat, bleibt den Ermittlungsbehörden immer noch der Griff zur nicht minder umstrittenen Funkzellenabfrage bei schweren Straftaten. Damit kann die Polizei bei einem einschlägigen Verdacht auf Verbindungs- und Standortdaten zugreifen. Die Bundesregierung hält diesem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis für vertretbar, denn die Behörden könnten dadurch einfacher herausfinden, ob ein Mobiltelefon an verschiedenen Stellen festgestellt werden kann und damit möglicherweise eine Straftat einfacher aufklären. Unweigerlich fallen bei diesem Verfahren erhebliche Daten von Unbeteiligten an, die gesammelt und ausgewertet werden.

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