Sicherheitsforscher finden 1,5 Milliarden sensible Daten

Forscher des IT-Sicherheitsanbieters Digital Shadows haben eigenen Angaben zufolge weltweit rund 1,5 Milliarden Datensätze in falsch konfigurierten und daher frei zugänglichen Online-Speichern gefunden. Darunter befinden sich sensible Informationen wie medizinische Daten, Gehaltsabrechnungen oder Patente. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hält das Vorgehen der Forscher und die Funde für plausibel. Deutschland belegt innerhalb Europas dabei leider den ersten Platz. Hier fanden die Forscher über 122 Millionen Dateien, die für jeden frei zugänglich waren oder noch sind.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.computerbase.de/2018-04/datensicherheit-milliarden-dateien-schutz/

Ziele und Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung

Die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung) löst die Europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 (RL 95/46/EG) mit dem Ziel der Harmonisierung und Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts ab. Sie fördert den Schutz der Betroffenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Verkehr solcher Daten (Artikel 1 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung).

Die bis zum 25. Mai 2018 geltende Datenschutzrichtlinie hatten die Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt. Ein Flickenteppich mitgliedstaatlicher Regelungen hinderte den grenzüberschreitenden Datenverkehr in der Europäischen Union. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen und unmittelbar geltenden Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union gewährleistet. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts und für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union. Zu einer einheitlichen Rechtsanwendung trägt der Europäische Datenschutzausschuss, der Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten auf der Ebene der Europäischen Union, bei. Dieser entscheidet künftig verbindlich über zentrale Fragen der Datenschutz-Grundverordnung. Mit der federführenden Aufsichtsbehörde am Ort der Hauptniederlassung steht Unternehmen mit grenzüberschreitenden Datenverarbeitungstätigkeiten künftig ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung (sog. One Stop Shop-Prinzip).

Gleichzeitig wird das europäische Datenschutzrecht modernisiert und das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen erhalten mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung, auch und gerade im digitalen Zeitalter. Durch die Datenschutz-Grundverordnung werden die Anforderungen an eine rechtswirksame Einwilligung der betroffenen Personen erhöht und deren Rechte, insbesondere auf Information und Auskunft, erweitert. Die Datenschutzbehörden erhalten weit reichende Abhilfebefugnisse; bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung können sie Geldbußen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten oder das Verhalten von Personen in der Europäischen Union beobachten (sog. Marktortprinzip).

Eine ausführliche Übersicht zum Thema finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Ein kleiner Fehler mit großer Wirkung

Abmahnungen bringen Online-Shops in große Schwierigkeiten und Rechtsanwälte sowie Abmahnvereine machen ein gutes Geschäft. Es genügt bei einer gewöhnlichen Beschreibung ein falsches Wort einzufügen – schon könnte ein Abmahnung drohen. Im Auftrag von vermeintlichen Mitbewerbern suchen Rechtsanwälte oder Abmahnvereine nach kleinen Formfehlern, um Händler mit Abmahnungen zu überziehen um dadurch ordentlich kassieren zu können. Dies bringt insbesondere kleinere Händler in Existenznöte. Denn so eine Abmahnung kann schnell zwischen 500 bis 1000 Euro kosten. Die Masche ist zwar nicht neu, doch stiegen die Abmahnungen im Jahr 2017 auf immerhin 28 Prozent. Im Jahr 2015 lag die Zahl noch bei 20 Prozent.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie hier:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/online-handel-systematische-abmahnungen-bringen-internet-shops-in-existenznoete-1.3929492