Stellungnahme der DSK zur Corona-bedingten Kontaktverfolgung

Die DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) hat am 26. März eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie praxisnahe Lösungen zur Corona-bedingten Kontaktverfolgung anbietet.

Man bezieht sich dabei in erster Linie auf die App „luca“ des Unternehmens Culture4life. In dem Zusammenhang werden Digitale Verfahren zur Datenverarbeitung benötigt, welche im Einklang mit dem Datenschutz stehen. Digitalisierung bietet den Vorteil, dass Gesundheitsämter effektiver arbeiten können und die Dokumentationspflicht für Veranstalter erleichtert wird. Außerdem sind die Daten digital hinterlegt sicherer als auf Papier – entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorausgesetzt.

Im Vordergrund steht noch das Risiko der zentralen Datenspeicherung – bei unbefugtem Zugriff würden dann immer eine große Zahl Daten kompromittiert. Culture4life will solchen Fällen mit Verschlüsselung entgegenwirken, wobei ein Veranstalter mit einem Gesundheitsamt jeweils eine Entschlüsselung der Daten erwirken müsste. Die DSK sieht hierbei kritisch, dass allen Gesundheitsämtern die gleichen Schlüssel vorliegen, die auch zentral von Culture4life verwaltet werden.

Die DSK regt außerdem Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene an, gesetzliche Regelungen für die digitale Kontaktnachverfolgung einzuführen, die es bislang nicht gibt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/2021/06_DSK-Kontaktnachverfolgung-Apps.html

bzw.
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSKBeschluessePositionspapiere/Mrz21_Kontaknachverfolgungsapp.pdf?__blob=publicationFile&v=2