Bußgeld wegen Unterlassen einer Meldung nach Art 33 DSGVO Uni Magdeburg

Im Uniklinikum Magdeburg kam es vermutlich zu einem Datendiebstahl durch eine ehemalige Mitarbeiterin. Ihr wird vorgeworfen, personenbezogene Adress- und Meldedaten unbefugt über ihren dienstlichen Zugang abgefragt und weitergegeben haben. Die Tat soll aus politisch motivierten Gründen erfolgt sein. Bei den betroffenen Daten soll es sich vor allem um Meldeangaben von Personen, mit Bezug zu einer Bundestagspartei gehandelt haben. Der Vorfall soll ebenso im Zusammenhang mit einem Überfall auf eine Leipziger Immobilienmaklerin im Jahr 2019 stehen.

Nachdem diese Datenpanne aufgrund des vermuteten unbefugten Zugriffs durch eine ehemalige Mitarbeiterin des Universitätsklinikums Magdeburg bekannt geworden ist, drohen der Klinik nunmehr weitere Konsequenzen durch die zuständige Behörde. Dem Vorstand der Klinik wird unter anderem vorgeworfen, dass er die zuständige Landesdatenschutzbehörde in Sachsen-Anhalt über diesen Sicherheitsvorfall nicht rechtzeitig informiert hat. Diese wussten spätesten seit dem 15. Mai 2021, dass Ermittlungen gegen die Mitarbeiterin aufgenommen wurden. Eine Meldung an die Behörde ist jedoch erst im Oktober erfolgt. Das Verschweigen wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 9.000 EUR sanktioniert.

Dieser Vorfall zeigt wieder auf, dass eine rechtzeitige Meldung bei der jeweiligen Datenschutzbehörde nicht vernachlässigt werden sollte, um eine schlimme Situation nicht noch weiter eskalieren zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/ad-datenskandal