BfDI kritisiert rechtswidrige Datenverarbeitung und Gesetzgebung

Zwei aktuelle Urteile durch das Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgericht nimmt der BfDI, Professor Kelber, zum Anlass, Kritik an der Praxis von Gesetzgebern und Verwaltungen zu üben. Gleichzeitig will er darauf hinweisen, wie wichtige eine Beratung durch die zuständigen Behörden für Datenschutz ist.

Professor Kelber kritisiert dabei die Unart der letzten Jahre, dass neu geschaffene Möglichkeiten zur Datenerhebung für Behörden immer wieder vor Gerichten als rechtswidrig eingestuft und gestoppt werden.

Die jüngsten zwei Beispiele:

  • Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge digitale Datenträger von Geflüchteten (z. B. deren Handys) pauschal auswerten dürfen, wurde bereits 2017 kritisiert und mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht als unzureichend erklärt.
  • Die automatisierte Datenanalyse durch die Polizei in Hessen und Hamburg wurde durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/05_Kritik_Datenverarbeitung.html?nn=251944