Bußgeld in Rumänien für Überwachungskameraaufnahme

Die rumänische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 49.322 Rumänische Leu (= 9.989 Euro) für das Unternehmen BODY LINE SRL. Dies geschah nach der Beschwerde eines Betroffenen, der von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde. Diese Aufnahmen wurden anschließend in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht, wobei auch die ethnische Herkunft des Betroffenen offengelegt wurde.

Die Datenschutzbehörde stellte darüber hinaus fest, dass das Unternehmen die Sicherheit des Überwachungssystems und dessen Aufnahmen nicht angemessen gewährleistet wurden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.dataprotection.ro/?page=Comunicat_Presa_23.08.2023&lang=ro

Sprachlern-App Duolingo wurde Opfer eines Cyberangriffs

Anfang des Jahres wurde Duolingo, eine App zum Lernen von Fremdsprachen, gehackt. Dabei wurden Daten (Namen, Nutzernamen, E-Mail-Adressen und Sprachkenntnisse) von etwa 2,6 Millionen Nutzern abgegriffen. Zunächst wurden die Daten für 1.500 Dollar zum Verkauf angeboten und erschienen später in einem öffentlichen Hacker-Forum.
Duolingo räumte im Januar den Cyberangriff ein – die Schwachstelle, die den Hack ermöglichte, ist laut Sicherheitsexperten allerdings immer noch offen.

Cyberangriffe sind nach wie vor ein wichtiges Thema, das jedes Unternehmen betreffen kann. Denn selbst wenn die entwendeten Daten nicht zu unmittelbarem Schaden führen, können Namen und E-Mail-Adressen immer als Basis für Phishing-Angriffe dienen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.onlinehaendler-news.de/digital-tech/cyberkriminalitaet/138681-duolingo-cyberangriffs-girokonten-entgelttransparenz?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=ohn

Bußgeld für Hausvermieter wegen Überwachungskamera

Eine Beschwerde gab es in Spanien, nachdem ein Vermieter eine Überwachungskamera an der Fassade seines Hauses einrichtete, bei der die zugehörige Terrasse und das Schwimmbecken erfasst wurden. Beides wird gemeinschaftlich von den Mietern genutzt und die spanische Datenschutzbehörde sieht darin eine unrechtmäßige Überwachung und einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter, einschließlich Minderjähriger.
Es kommen 5.000 Euro Bußgeld auf den Vermieter zu.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.aepd.es/es/documento/ps-00450-2022.pdf

Achtung vor gefälschter Abmahnung

Aktuell befindet sich eine angebliche Abmahnung wegen Filesharings im Umlauf, die den Anschein erweckt, von einem Rechtsanwalt Dr. Losert erstellt worden zu sein.

Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit.

Inhaltlich wird ein Betrag von 450,– € für eine angebliche Urheberrechtsverletzung durch Filesharing gefordert. Ebenso wird Druck ausgeübt, da behauptet wird, es sei bereits vorab eine fristgebundene Zahlungsaufforderung versendet worden, die durch den Empfänger nicht eingehalten worden sei.

Versendet wird das Schreiben aktuell per E-Mail, welche einen Link enthält. Der Empfänger wird aufgefordert auf diesen zu klicken, um so seine Identität zu bestätigen.

Der betroffene Anwalt Dr. Losert teilte jedoch mit, selbst Opfer von Cyberkriminalität geworden zu sein. Das Schreiben stammt nicht von ihm, da es sich in diesem Fall um Identitätsdiebstahl handelt. Auch die im Text angegebene Webadresse führt nicht zu der des Rechtsanwaltes. Daher ist allein deshalb Vorsicht geboten.

Denn daraus kann sich eine Gefahr für Ihre Daten ergeben! Diese zu schützen ist von großer Bedeutung.

Wir raten Ihnen daher dazu, die Links, die im Schreiben enthalten sind, nicht zu öffnen. Ebenso sollte der geforderte Betrag nicht gezahlt werden.

Sollten Sie das entsprechende Schreiben erhalten und unsicher sein, können Sie uns gerne per E-Mail an info{at)gindat.de kontaktieren:

Keine personalisierte Werbung mehr ohne Einwilligung

Nach langem Ringen über die Auslegung der Datenschutzgrundverordnung und zahlreichen schweren Geldstrafen will Meta nun nur noch nach Einwilligung die Daten von Facebook-, Instagram- und Whatsapp-Nutzern in Europa sammeln.

In der Vergangenheit wurde argumentiert, das Tracking der Nutzer sei notwendig, um der vertraglichen Verpflichtung nachkommen und die Plattform individuell zuschneiden zu können – was jedoch durch eine Beschwerde der Datenschutzorganisation noyb vor den Europäischen Gerichtshof ging.
Es folgte die Argumentation, dass es ein „begründetes Interesse“ an dem Sammeln von Nutzerdaten gebe und die Opt-Out-Option wurde unnötig in den Einstellungen versteckt. Auch hier urteilte der Europäische Gerichtshof zu Ungunsten von Meta.

Die neue Absicht von Meta, rechtskonform Nutzerdaten zu sammeln, wird von Max Schrems, Datenschützer und Gründer von noyb, kritisch betrachtet: „Wir werden sehen, ob Meta die Zustimmungspflicht tatsächlich die gesamte Nutzung personenbezogener Daten für Werbung anwenden wird. Bislang ist von ‚hoch personalisierter‘ oder ‚verhaltensorientierter‘ Werbung die Rede, und es ist unklar, was das bedeutet“.
Es bleibt also abzuwarten, bis Meta die neuen Änderungen Ende Oktober umsetzen will.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://netzpolitik.org/2023/meta-keine-personalisierte-werbung-mehr-ohne-einwilligung/