Händler erhält Bußgeldstrafe wegen ignoriertem Auskunftsverlangen

Einem Online-Shop-Händler wurden 500 Euro Bußgeld verhängt, da dieser einem Auskunftsverlangen nicht nachkam. Ein ehemaliger Kunde des Online-Shops wollte sein Recht geltend machen, eine Kopie aller Informationen zu erhalten, die das Unternehmen über ihn verarbeitet. Außerdem forderte er eine Kopie der Informationen über andere Unternehmen, an die der Shop diese Daten weitergegeben hat. Das Unternehmen kam der Aufforderung nicht nach und musste den Schadensersatz in Höhe von 500 Euro an den Betroffenen zahlen.

Das Unternehmen rechtfertigte sich mit der Begründung, dass eine Authentifizierung des Betroffenen nicht vorlag. Das Gericht ließ sich davon jedoch nicht überzeugen. Es ist nämlich nur möglich, einen Auskunftsanspruch zu verschieben, solange nicht feststeht, wer der Antragssteller ist. In diesem Fall war es aber möglich, die Anfrage des Kunden zuzuordnen. Das Unternehmen hätte somit die gewünschten Informationen bereitstellen müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/139023-500-euro-dsgvo-auskunft

GROUPE CANAL+ erhält 600.000 Euro Bußgeld durch französische Datenschutzbehörde

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hatte mehrere Beschwerden gegen das Unternehmen GROUPE CANAL+, welches Bezahlfernsehen anbietet, erhalten. Nach einer Untersuchung wurde dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 600.000 Euro verhängt.

Folgende Faktoren führten zu dem hohen Bußgeldbetrag:

Die CNIL stellte fest, dass GROUPE CANAL+ digitale Werbung versendet ohne eine gültige Einwilligung der Empfänger zu haben. Des Weiteren wurden die Kunden bei der Erstellung eines MyCanal-Kontos nicht vollständig über den Datenschutz informiert. Ein externes Unternehmen, welches die Telefonakquise durchführte, hatte ebenfalls dieses Problem.

Auf Beschwerden und Auskunftsanfragen zur Einwilligung reagierte GROUPE CANAL+ verspätet oder gar nicht.

Zudem hat der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit einem weiteren externen Unternehmen, nicht alle erforderlichen Datenschutzinformationen.

Weitere Kritikpunkte waren, dass eine Verletzung des Datenschutzes nicht der Behörde gemeldet wurde und unzureichende Sicherheit der Passwörter unter den Angestellten festgestellt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.cnil.fr/fr/prospection-commerciale-et-droits-des-personnes-sanction-de-600-000-euros-lencontre-du-groupe-canal
https://www.legifrance.gouv.fr/cnil/id/CNILTEXT000048222771

Facebook Pixel: Meta muss sich Klage wegen Gesundheitsdatensammlung stellen

Meta muss sich einer Sammelklage aufgrund der von Facebook Pixel gesammelten Gesundheitsdaten stellen. Einen Klageabweisungsantrag von Seiten Metas wurde bereits von einem US-Richter abgelehnt.
Die Klage wirft vor, dass Facebook Pixel zahlreiche Gesundheitsdaten von Patienten auf den Patientenportalen von Gesundheitsdienstleistern gesammelt hat. Dies würde unabhängig von geltenden Datenschutzgesetzen auch gegen die Datenschutzrichtlinien von Meta selbst verstoßen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.heise.de/news/Facebook-Pixel-US-Sammelklage-wegen-Gesundheitsdaten-kommt-voran-9301187.html

Achtung bei der Datenweitergabe an die Schufa!

Ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts München hat erneut den Fall der Datenweitergabe an die Schufa behandelt.

Ein großer internationaler Mobilfunkanbieter wurde verurteilt, weil dieser Kundendaten ohne deren Zustimmung an die Schufa weitergegeben hat. Diese Entscheidung könnte nun zu weiteren Entscheidungen der gleichen Art führen, eine mögliche Klagewelle ist nicht ausgeschlossen.

Denn es haben sich bereits zwei Kanzleien starkgemacht, für die Verbraucher:innen Schadensersatzklagen erheben zu wollen. Mehr als 100.000 Betroffene sollen sich bereits gemeldet haben, wie es heißt.

Bisherige Entscheidungen aus anderen vergleichbaren Fällen haben Schadensersatz in Höhe bis zu 5.000 € zugesprochen.

Entgegen der gerichtlichen Entscheidung und der Rechtsprechung hält der Mobilfunk Branchenverband die Datenübermittlung an die Schufa für zulässig. Begründet wird dies mit einer möglichen Betrugsprävention. Verbraucherverbände kritisieren die Weitergabe schon länger. Die Daten würden zulasten der Kunden gewertet und das Vorgehen sei intransparent. Diese Ansicht teilt insbesondere die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Das die Schufa datenschutzrechtlich mit Vorsicht zu genießen ist, ist nicht unbekannt. Seit 2021 ist gegen diese beim EuGH ein Verfahren anhängig. In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob der festgestellte Schufa Score über das Zustandekommen eines Vertrages entscheiden darf oder nicht.

Die weitere Entwicklung bleibt also nun abzuwarten.