Eine Datenweitergabe über den Facebook-Like-Button ist nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf nicht erlaubt. Verbraucherschützer klagten gegen ein Unternehmen, dass über ein Plugin das Surfverhalten seiner Kunden an Facebook weiterleitete. Unternehmen müssen ihre Kunden über die Datenweitergabe informieren, da die Integration des Buttons ohne entsprechende Hinweise bereits Datenschutzvorschriften verletzt.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebooks-Like-Buttons-Gericht-fordert-Aufklaerung-ueber-Datenweitergabe-3131261.html