Onlineüberwachung eingeschränkt

Das Verfassungsgericht schränkt die Befugnisse des Bundeskriminalamtes ein. Damit müssen sich künftig die Ermittler bei der Überwachung von Computern und Smartphones auf mehr Kontrolle einstellen. Das Bundesverfassungsgericht formulierte neue Auflagen für das BKA, das die Privatsphäre der digital Ausgespähten künftig besser schützen muss. So müsse eine unabhängige Einrichtung die Daten sichten und entscheiden, welche verwendet werden dürfen oder welche Daten für den Betroffenen zu persönlich sind.

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