Wer ein öffentliches WLAN seinen Kunden zur Verfügung gestellt hatte, musste damit rechnen, durch die sogenannte „Störerhaftung“ bei Rechtsverstößen verantwortlich gemacht zu werden. Eine dankbare Aufgabe für die Abmahnindustrie. Mit Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) will der Bundestag endlich mehr Rechtssicherheit für Anbieter eines öffentlichen WLAN schaffen. Doch wie sich herausstellt, ist der Gesetzentwurf laut der Opposition nicht eindeutig formuliert worden, um Anbieter wirklich vor Abmahnungen zu schützen.
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