Vorratsdatenspeicherung bei Fluggästen

Jeder EU-Bürger, der ein Flugzeug besteigt, wird seit Mai 2018 von den Polizeibehörden gespeichert und analysiert. Dies stellt eine Art Vorratsdatenspeicherung für Flugreisende durch das Passenger Name Records (PNR) Verfahren dar. In diesem Verfahren werden alle verfügbaren Informationen über Passagiere, deren Gepäck, das An- und Abflugsziel sowie Zeiten und sogar der Ticketkauf gesammelt. Die Behörden speichern nach einer Liste bis zu 19 verschiedene Punkte zu allen Fluggästen. Die Begründung für die Datensammlung ist, wie zur Zeit selbstverständlich, die Sicherheit im Flugverkehr. Die Behörde sucht nach Verhaltensmustern, um mögliche Terrorgefahren zu erkennen. Gegen diese massenhafte Datensammlung nach EU-Vorschrift wehrt sich eine Reihe von Politikern und Bürgerrechtlern. Sie wollen, dass das Verfahren durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft und die Massenüberwachung so schnell wie möglich beendet wird. Die Klage richtet sich gegen die deutsche Umsetzung, die zugleich eine Verletzung der Grundrechte von EU-Bürgern bedeute.
In einem ähnlichen Abkommen zwischen der EU und Kanada hatte das Gericht bereits 2017 das Speichern von Passagierdaten als unrechtmäßig erklärt. Diese Daten dürfen die Behörden zwar sammeln, so das Gericht, jedoch dürfe nicht ohne Grund sämtliche Fluggastdaten durchsucht und jahrelang gespeichert werden. Tatsächlich gibt es durch die Behörden bisher keine nachgewiesene Notwendigkeit der massenhaften Fluggastdatenspeicherung.

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