Lediglich 42 Bußgelder auf Grund von DS-GVO-Verstößen

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) sind in Deutschland bisher nur 42 Verstöße mit Bußgeldern verhängt worden. Die Gesamthöhe mit rund einer halben Million Euro bleibt damit überschaubar klein. Das große Schreckgespenst der massenhaften Abmahnungen blieb damit erst einmal aus. Lediglich 54 Verwarnungen wurden in Deutschland aufgrund von Missachtung der DS-GVO ausgesprochen. Damit verfolgten deutsche Behörden jede Nichteinhaltung der Verordnung immer noch intensiver als alle anderen europäischen Länder. Zum Vergleich: in Lettland wurden nur zwölf Bußgelder verhängt, in Frankreich zehn und in den Niederlanden wurde nur ein einziger Fall bestraft. Allerdings haben unsere Nachbarn den höchsten Bußgeldbescheid innerhalb der EU erlassen und die meisten Verwarnungen ausgesprochen. In Zukunft werden die europäischen Aufsichtsbehörden jedoch die Umsetzung der DS-GVO schärfer überwachen und zu höheren Bußgeldzahlungen greifen. So hat die französische Aufsichtsbehörde im Januar dieses Jahres ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro gegen einen amerikanischen Suchmaschinenbetreiber auf Grund seiner mangelnden Transparenz- und Informationspflicht verhängt.

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