Bestandsdatenauskunft muss angepasst werden

Die AfD stellte eine Anfrage in Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Bestandsdatenauskunft. Hierbei wurde aufgeführt, dass § 113 des Telekommunikationsgesetztes sowie mehrere Fachgesetze des Bundes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig seien.

Die Bundesregierung antwortete, dass man daran arbeite, zeitnah einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen und dass nun geprüft werde, inwiefern die Rechtsvorschriften anzupassen sind.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/regelungen-zur-bestandsdatenauskunft-17265