Abmahnwelle – Schadenersatzansprüche wegen Google Fonts

Auch die GINDAT, hat von den scheinbar massenhaften E-Mails erfahren, in denen „besorgte Bürger“ oder Personen mit „gut gemeinten Ratschlägen“ Schadenersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO als Privatperson geltend machen möchten.
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren und zeitgleich vor den Mails warnen.

Zum Inhalt des Schreibens:
Besagte Personen möchten gerne Schadenersatz geltend machen, häufig in Höhe von 100,00 EUR. Als Grund dazu, dass die Webseite des Adressaten, den Drittanbieter „Google Fonts“ dynamisch eingebunden hat, wodurch bei Aufruf der Webseite automatisch und ohne Zustimmung des Besuchers eine Verbindung mit den Servern von Google hergestellt wird.
Mit Angaben, wie die Url Ihrer Homepage und die Angabe der eigenen IP-Adresse, sieht dieses Schreiben – zumindest augenscheinlich – für manche Empfänger vielleicht glaubhaft und am Ende auch etwas beängstigend aus. Zumal auch ein Urteil vom Landgericht München (Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) angegeben wird.
Scheinbar möchten sich besagte Personen dieses Urteil zu Nutzen machen und haben die Zeit und Lust, eine Abmahnwelle im eigenen Namen ins Rollen zu bringen.

Falls Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie es zwar nicht komplett ignorieren, jedoch empfehlen wir nicht den verlangten Betrag zu zahlen.

Google Fonts sollte natürlich lokal eingebunden werden, jedoch kann unserer Ansicht nicht ohne Umschweife ein Schadensersatzanspruch angenommen werden, wenn dies mal nicht der Fall ist.
Sollten Sie dies bzgl. Hilfe benötigen, können sie sich natürlich auch gerne an uns wenden.

Anbei haben wir Ihnen ein Massen-Schreiben angehängt, welches wir natürlich Datenschutz-konform geschwärzt haben. Die Schreiben, von denen die GINDAT bisher erfahren hat, sind vom Inhalt nahezu identisch.

Eine derartige Abmahnwelle, einer anderen Person, mit dem Betreff der Mail „Datenschutzverstoß, Unterlassung, Auskunft“, wird ebenfalls aktuell versendet.

Hier wird wieder die Webseite kritisiert, dass diese den Dienst „Google Fonts“, „Google Analytics“ oder „Typekit“ mit einbindet. Der Absender verlangt hier, dass die Einbindung ohne Einwilligung zu unterlassen ist und zudem möchte er auch noch, dass der Betreiber der Webseite eine Unterlassungserklärung unterschrieben zurück sendet. Diese sendet er „freundlicherweise“ direkt mit im Anhang, unter dem PDF „Auseinandersetzung“. Sollte man dieser, nach Unterzeichnung nicht nachkommen, so verlangt er einen Betrag in Höhe von 3.000,- EUR.

Bitte unterzeichnen Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung. Sollten Sie dahingehend weitere Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder telefonisch.