Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke

Der Düsseldorfer Kreis als Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden nach § 38 BDSG hatte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht eingerichtet und diese mit der Erarbeitung von Anwendungshinweisen zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten beauftragt.

In einer Sitzung und im schriftlichen Austausch wurden Anwendungshinweise formuliert, die – soweit sie einstimmig oder von einer großen Mehrheit mitgetragen werden – in der Publikation des LDA Bayern nachzulesen sind.

Link: http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_daten/Anwendungshinweise_Werbung.pdf