Digital Services Act: Pflicht zur Selbstbescheinigung

Der Digital Services Act, der ab dem 17. Februar vollständig in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen für Online-Händler mit sich. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den europäischen Verbrauchern sicheres Online-Shopping zu ermöglichen und hat daher direkte Auswirkungen auf Verkäufer auf Plattformen wie eBay, Amazon und Kaufland.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist Artikel 30, der verlangt, dass Plattformen gewährleisten, dass Händler nur dann Produkte anbieten dürfen, wenn umfassende Kontaktinformationen vorliegen. Hierzu zählen Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, eine Kopie des Identitätsdokuments des Unternehmers, Zahlungskontodaten, gegebenenfalls das Handelsregister und die Handelsregisternummer. Zudem wird eine Selbstbescheinigung benötigt. Diese Selbstbescheinigung ist eine Neuerung, bei der sich Händler verpflichten, ausschließlich Waren anzubieten, die den EU-Rechtsvorschriften entsprechen.

Mit der Einführung dieses Gesetzes müssen Marktplatzbetreiber strengere Kontrollen durchführen, was für die Händler bedeutet, dass sie sorgfältig alle geforderten Unterlagen bereitstellen müssen, um Konflikte, besonders auf Plattformen wie Amazon, zu vermeiden.

Allerdings enthält der Digital Services Act in Artikel 29 eine Ausnahmeregelung für sehr kleine Plattformen, die sich speziell an Kleinst- und Kleinunternehmer richten, wie zum Beispiel Handmade-Märkte. Dies bietet eine gewisse Flexibilität für kleinere Akteure im Online-Handel.

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