Das NIS 2 Umsetzungsgesetz kommt – neue Cyberregulierungen noch 2024

NIS2UmsuCG – eine kompliziert klingende Buchstabenkette – kommt noch in diesem Jahr auf uns zu und bedeutet übersetzt NIS 2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz.

Mit seiner Einführung wird das Gesetz schätzungsweise mindestens 30 Tausend Unternehmen betreffen.

Wichtig ist also, dass Sie prüfen, ob Sie ebenfalls darunter fallen. Das ist der Fall, wenn Sie zu den „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen gehören, oder aber wenn Sie KRITIS Betreiber sind. Bis Oktober 2024 ist mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen.

In jedem Fall müssen Sie sich also mit den Vorschriften beschäftigen, wenn Sie in den folgenden Sektoren tätig sind:

Wesentlich: Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT Service Management, Verwaltung, Finanzmarkt, Raumfahrt,
oder
Wichtig: Post, Abfallwirtschaft, Industrie, digitale Dienste, Forschung, chemische Betriebe, Nahrungsmittelgewerbe,

und wenn Sie ab 50 Mitarbeitern beschäftigen und 10 Millionen Jahresumsatz erwirtschaften.

Wichtig ist aber zu beachten, dass auch kleine Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen können, die weniger Umsatz generieren oder weniger Mitarbeitende haben. Üben diese kritischen Tätigkeiten aus, welche Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung haben können, oder aber sind grenzüberscheitende Auswirkungen damit verbunden, sind diese ebenfalls betroffen.

Von besonderer Bedeutung ist die NIS 2 Richtlinie auch für Geschäftsführer und Vorstände, da diese in die Verantwortung genommen werden. Konkret bedeutet dies, dass diese Personen das Risikomanagement billigen und auch überwachen müssen.

Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, kann dies auch eine persönliche Haftung bedeuten. Auch mangelnde oder nicht ausreichende Vorbereitungshandlungen können eine solche Haftung bereits begründen.

In jedem Fall sollte hier also schnell gehandelt werden und – wenn nötig – auch professionelle Unterstützung herbeigeholt werden. Im Rahmen unserer Informationspflichten weisen wir Sie darauf besonders hin. Auch die GINDAT kann Sie dabei in allen Phasen des Prozesses unterstützen. Zuletzt haben wir im Rahmen unserer ITQC Veranstaltung einen Überblick über diese Thematik referiert, um Sie zu sensibilisieren. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Unklarheiten haben. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.